Vergleichende Werbung im Netz: „Ähnlich wie …“ Markenware Der BGH hat entschieden, dass man im Internet über den Zusatz „ähnlich wie …“ damit werben darf, dass eigene Produkte einer bestimmten Markenware ähneln (BGH, Urteil vom 02.04.2015, Az. I ZR 167/13 – Staubsaugerbeutel im Internet). Weiterlesen