Eilverfahren: Keine Terminsgebühr bei sofortigem Anerkenntnis Wird in einem einstweiligen Verfügungsverfahren auf den Verfügungsbeschluss hin ein sofortiges Anerkenntnis abgegeben, entsteht für die anwaltliche Vertretung keine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG. Weiterlesen