Bei Werbung mit Prüfsiegel muss Fundstelle genannt werden Wer seine Produkte im Internet mit Prüfsiegeln bewirbt, muss eine Fundstelle angeben, wo Verbraucher weitere Informationen zur Auszeichnung finden können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2014, Az. I-15 U 76/14). Weiterlesen