Der BGH hat sich mit der Frage befasst, welche Informationspflichten dem Betreiber eines im Internet angebotenen Preisvergleichsportals obliegen (BGH, Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16 – Bestattungspreisvergleich).
Die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit heute verkündetem Urteil (Az. 37 O 15268/15) der Klage eines Verbands von Versicherungskaufleuten gegen ein Internet-Vergleichsportal gestützt auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb teilweise stattgegeben.
Bei anonymen Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Internetportalen (z.B. Bewertungsplattformen) besteht gegen den Portalbetreiber kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch über die Anmeldedaten des Verletzers (BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13).
Löscht ein Portalbetreiber Rechtsverletzungen auf Hinweis unverzüglich, schuldet er weder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung noch Erstattung von Abmahnkosten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.10.2013, Az. 4 W 78/13).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Verurteilung eines estländischen Newsportals zur Zahlung von Schadenersatz wegen beleidigender Nutzerkommentare bestätigt, obwohl die Kommentare vom Portal nach Löschungsaufforderung umgehend entfernt worden waren.
Eine Internet-Plattform muss ihre Anmeldemasken so gestalten, dass sich die Kunden an die gesetzliche Impressumspflicht halten können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 145/12).