Der BGH hat über die Löschung der Farbmarke „Blau (Pantone 280 C)“ von Beiersdorf im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts entschieden (BGH, Beschluss vom 09.07.2015, Az. I ZB 65/13 – Nivea-Blau).
Der BGH hat entschieden, dass die gelbe Verpackung und die in Gelb gehaltene Werbung eines Unternehmens, das Sprachlernsoftware vertreibt, die Farbmarke der Klägerin, die die Langenscheidt-Wörterbücher herausgibt, verletzt.
Die Santander Bank sowie die Oberbank verlangen von der Sparkasse eine Löschung der für den Finanzsektor angemeldeten Farbmarke „Rot“. Das Bundespatentgericht hat den Europäischen Gerichtshof nun um eine Vorabentscheidung gebeten (BPatG, Verfahren 33 W (pat) 103/09 und 33 W (pat) 33/12).