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Abmahnung Waldorf Frommer Feuchtgebiete (Film)

  • Aktualisiert: 27.09.2013
  • Kategorie: Filesharing
  • Lesezeit: 2 min

Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken im Auftrag des Filmunternehmens Majestic Filmverleih GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Feuchtgebiete“ durch illegalen Dateitausch in Filesharingbörsen.

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Beim abgemahnten Werk handelt es sich um die Verfilmung des Bestsellersromans von Charlotte Roche. Für die Majestic Filmverleih GmbH, Bleibtreustr. 15, 10623 Berlin fordert WALDORF FROMMER die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 815,00 EUR (Anwaltskosten und Schadensersatz)

Ansprüche oft nicht oder nur teilweise gerechtfertigt

Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer Kinder wurde z.B. durch die Morpheus-Entscheidung des Bundesgerichtshofs stark eingedämmt. Auch für illegale Downloads des Ehegatten oder erwachsenen Kindes muss der Anschlussinhaber regelmäßig nicht einstehen.

Weitere umfangreiche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Handlungsempfehlung

Kommentare

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Majestic Filmverleih – „Feuchtgebiete“ » Abmahnung erhalten, Urheberrecht

[…] https://www.ra-plutte.de/2013/09/abmahnung-waldorf-frommer-feuchtgebiete-film-fuer-majestic-filmverle… […]

Hallo,

habe eine Rechnung über 815,- € von Waldorf / Frommer bekommen. Jedoch stimmt die angegebene IP-Adresse nicht mit meiner überein. Wer ist nun in der Beweispflicht ???

LG
J.Schneider

Hallo Herr Schneider,

sofern Sie nicht ausnahmsweise über eine feste IP verfügen, liegt hier möglicherweise ein Missverständnis vor. Ihre IP ändert sich regelmäßig. Falls Ihre aktuelle IP nicht mit der in der Abmahnung genannten IP überstimmt, wäre das sogar normal. Die Beweislast für das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung über Ihren Anschluss trifft abgesehen davon den Gläubiger, d.h. den abmahnenden Rechteinhaber.

Beste Grüße, Niklas Plutte

Zunächst erstmal danke für Ihre Antwort.
Zur Info:
Habe seit Tagen meine IP-Adresse geprüft, mit der ich im Internet unterwegs bin. Diese verändert sich nicht, ist immer die selbe.

LG
J.Schneider

Die IP-Adresse ändert sich normalerweise bei jeder neuer Einwahl ins Internet. Probieren Sie am besten einmal aus, den Router aus- und wieder einzuschalten. Anschließend sollten sie mit einer neuen IP surfen.

Hallo ,
Habe auch eine Rechnung über 815 € bekommen. IP stimmt auch nicht .
was soll ich damit genau jetzt tun ?

Hallo Herr Roth,

wie oben bereits dargestellt ist die Abweichung der IP-Adresse im Vergleich zwischen dem Datum der Rechtsverletzung und dem Abmahndatum normal. Abgesehen davon empfehle ich, dass Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen lassen. Sie können dazu gerne meine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Bitte melden Sie sich ggf. in der Kanzlei. Hilfreich wäre es, wenn Sie mir vorab unverbindlich einen Scan der Abmahnung mailen könnten. Damit kann ich mir vor dem Telefonat einen Überblick zu Ihrem Fall verschaffen.


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