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Abmahnung Bridge of Spies (Film) | Waldorf Frommer

  • Aktualisiert: 18.12.2018
  • Kategorie: Filesharing
  • Lesezeit: 3 min

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt für Twentieth Century Fox Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts an dem Film Bridge of Spies durch illegales Filesharing.

Abmahnung Waldorf Frommer

915 € für Tauschen des Films Bridge of Spies

Für das unerlaubte Tauschen des US-Spielfilms Bridge of Spies mit Tom Hanks in Onlinenetzwerken wie z.B. bittorrent, eMule oder Popcorn Time fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00 EUR

Im Rahmen der Abmahnung schlüsseln Waldorf Frommer Rechtsanwälte die geltend gemachten Kostenforderungen in Schadensersatz und Anwaltskosten auf. Waldorf Frommer fordert im Gegensatz zu früheren Abmahnungen nicht mehr 600 €, sondern nunmehr 700 € Schadensersatz.

Die Haftung der Anschlussinhaber wird von der Rechtsprechung in einer Reihe von Fallkonstellationen jedoch mittlerweile verneint. Ob und ggf. in welcher Kostenhöhe der Anschlussinhaber für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere in Fällen, in denen der Anschlussinhaber den Download nicht selbst begangen hat, bestehen allerdings gute Aussichten auf eine Enthaftung.

Störerhaftung des Anschlussinhabers für Kinder

Bereits Ende 2012 hat der BGH im Morpheus Urteil die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder erheblich eingeschränkt, wenn das Kind über das Verbot von Urheberrechtsverletzungen via Filesharing belehrt worden war und keine Anhaltspunkte für eine Missachtung des Verbots bestand. Anfang Januar 2014 entschied der BGH nun im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das illegale Downloads erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Die Grundsätze der Entscheidung sind auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu seinem Ehegatten bzw. Lebenspartner übertragbar.

Störerhaftung für Untermieter oder Mitbewohner

Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehärige (z.B. Untermieter oder Mitbewohner) begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Auch bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung aber im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Richtig reagieren auf eine Waldorf Frommer Abmahnung

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