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Abmahnung Snitch (Film) | Kanzlei Daniel Sebastian

Abmahnung Filesharing Anwalt

Abmahnungen wegen illegalen Filesharings sind besonders ärgerlich, wenn mehrere Rechteinhaber Forderungen an einer Datei geltend machen. Ein solcher Fall ist der Film “Snitch“. Neben Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt auch eine weitere Kanzlei P2P-Abmahnungen.

Abmahnung Anwalt

Die von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochene Abmahnung rügt keine Urheberrechtsverletzungen am Kinofilm “Snitch” selbst, sondern an dem im Film enthaltenen Werk “Snitch (Original Motion Picture Score)”. Um was es sich bei dem abgemahnten Werk handelt, wird nicht näher erläutert, es dürfte sich aber voraussichtlich um einen oder mehrere Musiktitel handeln.

Für die DigiRights Administration GmbH, Elisabethenstr. 43, 64283 Darmstadt fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.250,00 EUR
  3. Löschung der Datei und Vernichtung sämtlicher Kopien
  4. Anerkennung der grundsätzlichen Schadenersatzpflicht

Gefahr von Folgeabmahnung & fehlerhafter Unterlassungsstreitwert

Nicht nachvollziehbar ist, weshalb in der Abmahnung behauptet wird, dass der Unterlassungsstreitwert bei Filmwerken zwischen 20.000,00 EUR – 50.000,00 EUR anzusetzen ist. Hier dürfte der Abmahnkanzlei ein Fehler unterlaufen sein. Denn unabhängig davon, dass mehrere wichtigte Amtsgerichte bereits vor Inkrafttreten des neuen Anti-Abzocke-Gesetzes nur noch Unterlassungsstreitwerte von 1.000,00 EUR annehmen, bezieht sich der anzusetzende Unterlassungsstreitwert stets nur auf das konkret gerügte Werk. Dies ist hier eindeutig nicht der Film “Snitch” selbst – insoweit verschickt bereits die Kanzlei Schutt, Waetke für das Unternehmen TOBIS Film GmbH & Co. KG Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen. Falls es sich bei “Snitch (Original Motion Picture Score)” daher um den vermuteten Musiktitel handelt, wäre auch ohne die geplante Neuregelungen des Anti-Abzocke-Gesetzes ein erheblich niedrigerer Unterlassungsstreitwert maßgeblich.

In jedem Fall besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen durch die Kanzlei Schutt, Waetke. Abgemahnte sollten die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung prüfen lassen.

Anschlussinhaber haftet nicht immer

Ob und ggf. in welcher Höhe die von Rechtsanwalt Daniel Sebastian geltend gemachten Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. So kann die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch die Grundsätze der “Morpheus”-Entscheidung des Bundesgerichtshofs entfallen. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Ehegatten, Mitbewohner oder erwachsene Kinder haften. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen und die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Richtig reagieren auf eine Filesharing Abmahnung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch, z.B. über das nachfolgende Formular. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.

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    Autor: Niklas Plutte

    Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

    1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

    1. Ich habe auch eine Abmahnung wegen des Films “Snitch” bekommen. Anders als im Beispielfall ist dort nur vom Filmwerk “Snitch” und nicht von einem “Motion Picture Score” die Rede. Eine Bitte meines Anwaltes seine Aktivlegitimation nachzuweisen oder wenigstens mitzuteilen, was er Abmahnt, hat er ausweichend und mit neuen Drohungen beantwortet.

      Ist mittlerweile klar welche Rechte die DigiRights Administration GmbH überhaupt hält?

      Btw.: Wir haben keine Unterlassungserklärung abgegeben und ich persönlich freue mich fast auf ein Verfahren. Ich fürchte nur das Herr Sebastian derzeit andere Probleme hat.

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