Drei Ärzte haben erfolgreich das Online-Bewertungsportal Jameda auf Löschung des ohne ihr Einverständnis angelegten Profils verklagt. Die 25. Zivilkammer des Landgerichts München I hat entschieden, dass die Ausgestaltung des Ärztebewertungsportals teilweise unzulässig ist.
Der Inhaber der eingetragenen Unionsmarke „Malle“ kann Partyveranstaltern untersagen, ohne seine Zustimmung Partys mit der Bezeichnung „Malle“ zu bewerben und zu veranstalten (LG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.201, Az. 38 O 96/19).