Archiv des Monats: Juli 2016
LG München: Vergleichsportal muss Maklerstatus klarstellen
BGH: Widerrufsrecht bei Maklerverträgen via Internet / Telefon
Der BGH hat heute in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass ein per E-Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag ein Fernabsatzgeschäft im Sinne von § 312b BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung (= BGB aF) ist und vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden kann.