Negative eBay Bewertung: Keine einstweilige Verfügung eBay Händler können gegen negative Bewertungen regelmäßig nicht im Wege einer einstweiligen Verfügung vorgehen, sondern nur per Hauptsacheklage (OLG Köln, Urteil vom 08.03.2012, Az. 15 U 193/11). Weiterlesen