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Revolutive Systems: Facebook Massenabmahnerin insolvent

Facebook Impressum UWG

Die Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf, bekannt geworden durch rechtsmissbräuchliche Impressums-Abmahnungen bei Facebook, hat beim Amtsgericht Regensburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.

Facebook Impressums-Abmahnungen aus Regenstauf

Im Herbst 2012 hatte das Unternehmen eine Vielzahl vermeintlicher Mitbewerber aus der IT-Branche wegen nicht ordnungsgemäßer Impressumsangaben in deren geschäftlichen Facebook-Profilen abmahnen lassen. Die Abmahnungen wurden durch Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert ausgesprochen, einen im Wettbewerbsrecht bis zu diesem Zeitpunkt nicht weiter in Erscheinung getretenen Anwalt aus der Oberpfalz.

Recherchen der Betroffenen, die sich zwischenzeitlich in einer Facebook-Gruppe vernetzt hatten, ergaben sukzessive das Ausmaß der Abmahnwelle. Gesichert ist, dass mindestens 200 Abmahnungen innerhalb eines Zeitraums von acht Tagen ausgesprochen wurden. Die über eine Umrechnung des Postmatrixcodes ermittelten Aktenzeichen lassen sogar bis zu 1.000 Abmahnschreiben vermuten.

Abmahner reagieren gereizt auf Veröffentlichungen

Auf die Veröffentlichungen u.a. in diesem Blog reagierten die Abmahner und Rechtsanwalt Kallert von Beginn an gereizt. So forderte die damalige Binary Services GmbH beispielsweise Anfang September 2012 von mir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen kritischer Äußerungen auf channelpartner im Hinblick auf die Möglichkeit, Strafanzeigen gegen die Abmahner und ihren Anwalt zu erstatten. Eine Klage erfolgte nach meiner Verweigerung nicht. Rechtsanwalt Kallert griff mich von da an aber in zahlreichen Schriftsätzen immer wieder in unsäglicher Weise persönlich an, ein Stil, den auch eine Reihe weiterer mit der Abmahnwelle befasste Kollegen zu spüren bekamen.

OLG Nürnberg: Facebook-Abmahnungen erfolgten rechtsmissbräuchlich

Nachdem die Revolutive Systems GmbH in zwei Unterlassungsprozessen vor dem Landgericht Regensburg zunächst Recht bekommen hatten, kassierte das Oberlandesgericht Nürnberg die Entscheidungen in der Berufung wegen Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG).

Parallel anhängige, auf Erstattung von Abmahnkosten gerichtete Zahlungsklagen, nahm die Revolutive Systems GmbH daraufhin zurück. Spätestens seit diesen Klagerücknahmen wurde es still um das Unternehmen sowie den einzigen verbliebenen Geschäftsführer Florian Blischke, aber auch seinen Anwalt.

Aktuell: Revolutive Systems GmbH stellt Insolvenzantrag

Nun hat die Revolutive Systems GmbH beim Amtsgericht Regensburg unter dem Aktenzeichen 4 IN 285/14 selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Amtsgericht hat daraufhin mit Beschluss vom 30.05.2014 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Zuvor war bereits die Website revolutive-systems.com vom Netz genommen worden.

Gläubiger dürfen sich vor diesem Hintergrund keine großen Hoffnungen machen, offene Forderungen gegen die Revolutive Systems GmbH noch erfolgreich durchsetzen zu können. Vielmehr sollte eingehend geprüft werden, ob im jeweiligen Fall Aussichten auf Erfolg bestehen, den Geschäftsführer der Abmahnerin sowie ihren Rechtsanwalt persönlich in die Haftung zu nehmen.

Schließlich bleibt noch das Ergebnis des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Beteiligten abzuwarten, das bei der Staatsanwaltschaft Amberg unter dem Aktenzeichen 102 Js 10201/12 geführt wird. Wann das Verfahren abgeschlossen wird, ist offen. Aktuell dauern die Ermittlungen laut Auskunft der Staatsanwaltschaft noch an.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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