
Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für ein elektronisches Muster-Widerrufsformular, wie es ab dem 13.06.2014 gegenüber Verbrauchern verwendet werden darf. Das Formular setzt voraus, dass der Unternehmer nur Verträge mit Verbrauchern in Deutschland schließt. Andernfalls muss ggf. ein „Landesfeld“ hinzugefügt werden. Über das elektronische Widerrufsformular eingegangene Widerrufserklärungen müssen dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden, z.B. durch eine Bestätigungs-E-Mail an die im Rahmen der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.