Ein Anbieter von Luxusparfüms darf seinen Vertriebspartnern untersagen, diese über die Plattform amazon.de zu bewerben und zu vertreiben. Der Entscheidung ist ein Vorlageverfahren zum EuGH vorausgegangen (OLG Frankfurt, Urteil vom 12.07.2018, Az. 11 U 96/14 (Kart)).
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