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Abmahnung pixel.Law für Benjamin Thorn (Fotolia-Bilder)

Foto Urheberrechtsverletzung

Die Kanzlei PixelLaw aus Berlin mahnt für den Fotografen Benjamin Thorn wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung seiner Bilder ab. Die Abmahnungen sind rechtlich zweifelhaft.

Abmahnung wegen falscher Urheberzitierung

In der mir vorliegenden Abmahnung rügt PixelLaw eine den Lizenzbestimmungen von Fotolia nicht entsprechende Verwendung eines Bildes, das ursprünglich auf www.fotolia.de zum kostenpflichtigen Download angebotenen war. Die mittlerweile dort nicht mehr erhältliche Aufnahme (“Yvonne 192”) wurde von der Werbeagentur meiner Mandantin regulär erworben und im Anschluss auf der eigenen Firmenwebsite verwendet. Benjamin Thorn störte sich daran, dass das Bild im Impressum der Website nicht entsprechend den Lizenzbedingungen von Fotolia gekennzeichnet worden sei. Die maßgebliche Klausel in den Lizenzbedingungen von Fotolia lautet:

3. Einschränkungen

Unbeschadet jeglicher anders lautender, in diesem Vertrag enthaltener Bestimmungen akzeptiert und garantiert das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied (ohne jede Einschränkung zu vorgenannten Bestimmungen), dass es nicht zu Folgendem berechtigt ist:

(k) Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, ohne folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: “© [Alias oder Name des Fotografen] / Fotolia.com.”;

Vorsorglich muss man klarstellen, dass das Bild sowie dessen Urheber im Impressum der Firmenwebseite meiner Mandantin durchaus zitiert war. Die Zitierung entsprach lediglich nicht exakt der obigen Vorgabe.

In der 15-seitigen Abmahnung fordert PixelLaw die

  1. Unterlassung dieses Verhaltens
  2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (die beigefügte Vorlage setzt sage und schreibe 6.000,00 EUR Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung an)
  3. Erstattung von Abmahnkosten (546,69 EUR inkl. MwSt.)
  4. Zahlung von Schadenersatz nach Lizenzanalogie (558,00 EUR)
  5. Zahlung von Verletzerzuschlag (558,00 EUR)

Insgesamt verlangt PixelLaw für Benjamin Thorn damit den stattlichen Betrag von insgesamt 1.662,69 EUR vom Abgemahnten; man bedenke: all das für die falsche Zitierung eines rechtmäßig bei Fotolia erworbenen Bildes. Ich halte das für maßlos.

Stellungnahme von Fotolia

Auf Nachfrage äußerte sich Fotolia dankenswerterweise zu den Abmahnungen und erklärte, dass die “Machenschaften” des Benjamin Thorn dort bekannt seien. Die bisherigen Bemühungen, den Fotografen von seinem Tun abzubringen, hätten aber leider keinen Erfolg gehabt. Interessant ist, dass die Uploader von Bildern zumindest gegenüber Fotolia auf ihr Recht zur Urhebernennung verzichten. Insgesamt erscheint es daher zumindest als fraglich, ob Benjamin Thorn überhaupt noch die für die Abmahnberechtigung vorausgesetzten alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte am betroffenen Bild besitzt. Außerdem steht im Raum, ob aufgrund der Lizenzbestimmungen zwischen Fotolia und dem Uploader im Falle einer falschen Urheberzitierung nicht der Urheber selbst, sondern allenfalls Fotolia zur Rechtsverfolgung berechtigt wäre.

Kosten

PixelLaw langt bei den Kosten erheblich zu und verlangt zumindest im mir vorliegenden Fall insgesamt 1.662,69 EUR vom Abgemahnten. Der angesetzte Streitwert von 6.000,00 EUR ist jedoch schon bei unstreitigen Urheberrechtsverletzungen nicht mehr angemessen (OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, 6 W 256/11). Dies gilt umso mehr, als es sich hier um ein rechtmäßig erworbenes Bild handelte, bei dem lediglich die Frage der korrekten Urheberkennzeichnung strittig ist. Der Fall einer nicht formgerecht erfolgten Urheberkennzeichnung eines Bildes mit dem Namen des Unterlassungsgläubigers kann in seiner Verletzungsintensität aber keinesfalls mit einer gänzlich unberechtigten Werkverwendung („Bilderklau“) gleichgesetzt werden, was den Streitwert noch einmal deutlich senkt. Aus dem gleichen Grund wäre auch allenfalls nur ein einfacher Schadenersatz nach der Lizenzanalogie zu zahlen. Die Kollegin Birgit Rosenbaum weist außerdem zu Recht darauf hin, dass die Höhe des geltend gemachten Schadenersatzes so wohl nicht haltbar ist. Zur Berechnung des Schadensersatzanspruches bei Bildrechteverletzungen verweise ich auch auf diesen Artikel. Schließlich bestünde kein Anspruch auf Ersatz von Mehrwertsteuer, da Benjamin Thorn als professioneller Fotograf vorsteuerabzugsberechtigt sein dürfte und den Mehrwertsteuerbetrag nach Rechnungsvorlage vom Finanzamt erstattet bekommt. Insgesamt besteht  einiger Verhandlungsspielraum mit der Gegenseite – auch weil zu dieser Thematik bislang keine Rechtsprechung bekannt ist.

Update 13.03.2013

Zwischenzeitlich hat sich PixelLaw zu meiner Erwiderung geäußert. Die Stellungnahme von Fotolia sei widersprüchlich, da eine Nennungspflicht in den eigenen Nutzungsbedingungen statuiert würde. Außerdem folge die Pflicht zur Urhebernennung aus § 13 UrhG (“Anerkennung der Urheberschaft”). Auf dieses Recht könne der Künstler zwar verzichten, aber nur ausdrücklich, was hier nicht erfolgt sei. Schließlich sei auch meine Kritik am Gegenstandswert von 6.000,00 EUR unberechtigt, wie z.B. die Entscheidung LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, 23 S 386/11 zeige. Trotzdem reduzierte PixelLaw den geforderten Schadenersatz auf pauschal 600,00 EUR und die Anwaltsgebühren auf 411,30 EUR netto (Gegenstandswert jetzt 5.000,00 EUR). Statt 1.662,69 EUR beträgt das neue Vergleichsangebot damit 1.011,30 Euro, also immerhin rund 650 Euro weniger als in der Abmahnung gefordert worden war.

Ich halte jedoch auch diesen Betrag für überhöht. Das vorstehende Düsseldorfer Urteil kann aus meiner Sicht nicht (oder zumindest nicht vollständig) auf den vorliegenden Fall übertragen werden. PixelLaw stellt die falsch zitierte Verwendung des Bildes weiterhin ausdrücklich als “Bilderklau” dar. Damit wird der vorliegende Fall in eine Reihe mit gänzlich unberechtigter Bildnutzung (“Copy&Paste”) gestellt. Das dürfte nicht haltbar sein. Hier wurde das betroffene Bild nämlich rechtmäßig und selbstverständlich kostenpflichtig bei Fotolia erworbenen. Faktisch geht es allein um eine nicht den Lizenzbedingungen von Fotolia entsprechende Urheberzitierung – aus meiner Sicht eine Lappalie. Wer es für nötig hält, einen derartigen Formfehler zu rügen, sollte jedenfalls nicht mehr als eine symbolische Lästigkeitspauschale verlangen dürfen.

Update 17.06.2013

In diesem Blog habe ich darüber berichtet, dass der Fotograf Benjamin Thorn durch die Kanzlei pixelLaw aus Berlin Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aussprechen lässt. In diesem Zuge hatte ich kritisiert, dass teilweise Abmahnungen nicht nur bei fehlenden Urheberkennzeichnungen, sondern auch bei fehlerhaften Zitierungen erfolgten. Meine Artikel fussten auf Auskünften von Abgemahnten, von denen ich mittlerweile leider annehmen muss, dass sie falsch sind. Entsprechend halte ich auch den hier getätigten Vorwurf nicht länger aufrecht, dass Herr Thorn bei fehlerhaften Urheberkennzeichnungen Abmahnungen aussprechen lässt.

Update 09.09.2013

Bitte beachten Sie meinen neuen Artikel “Das Geschäft mit der fehlenden Urheberkennzeichnung“. Abgemahnte dürften danach regelmäßig nur auf Zahlung von Schadenersatz haften.

Update 05.03.2014

Nachdem mir aktuell mehrere Vertragsstrafenforderungen von PixelLaw für Benjamin Thorn wegen Verstoßes gegen abgegebene Unterlassungserklärungen vorliegen, weise ich darauf hin, dass es nicht ausreicht, das betroffene Bild nur aus dem jeweiligen Artikel bzw. von der jeweiligen Unterseite zu löschen. Abgemahnte Bilder müssen vom Server gelöscht werden! Andernfalls droht eine Geltendmachung der Vertragsstrafe durch PixelLaw mit Kosten von ca. 5.000,00 – 6.000,00 EUR.

Update 29.03.2014

Aktuell liegt mir ein Schreiben der Kanzlei PixelLaw im Namen von Benjamin Thorn vor, mit dem ein Websitebetreiber abgemahnt wurde, obwohl der Urhebervermerk mittels Mouseover-Effekt angezeigt wurde. PixelLaw erwähnt den Mouseover-Effekt auch ausdrücklich im Abmahnschreiben, hält diese Kennzeichnungsform aber nicht für ausreichend, weil der Urhebervermerk auf mobilen Endgeräten nicht sichtbar werde.

Ob die Kennzeichnung eines Fotolia-Bildes via Mouseover eine den Fotolia-Lizenzbedingungen genügende Urheberbenennung “am Bild” bzw. einen “dezidierten Bildnachweis” darstellt, wurde meines Wissens nach noch nicht gerichtlich geklärt. Mehrere Gerichte entschieden allerdings bereits, dass die Verlinkung rechtlicher relevanter Informationen per Mouseover unzureichend ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.02.2011, Az. 6 W 111/10; LG Bochum, Beschluss vom 19.06.2013, Az. I-13 O 69/13), so dass bei Fotos von Fotolia oder anderen Stockarchiven eine Urheberbenennung keinesfalls allein mittels Mouseover-Effekt angebracht werden sollte.

pixel.Law Abmahnung erhalten – was tun?

  1. Selbst falls man davon ausgeht, dass Benjamin Thorn über die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte am abgemahnten Lichtbild verfügt, sollte die vorgelegte Unterlassungserklärung keinesfalls unterzeichnet werden – selbst dann nicht, wenn der Abmahnvorwurf ansonsten dem Grunde nach berechtigt ist.
  2. Die geltend gemachten Kosten (Rechtsanwaltsgebühren, Schadenersatzanspruch) sind betragsmäßig überzogen. Die Forderungen sollten erheblich reduzierbar sein.
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    Autor: Niklas Plutte

    Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

    103 Kommentare Schreibe einen Kommentar

    1. Es geht also wieder los! Wieder also ein Fall dafür, dass man sich von Fotolia fernhalten sollte. Fotolia sollte sich schämen! Klar ist Fotolia hier nicht direkt schuld. Aber Fotolia unternimmt auch nichts gegen solche Praktiken!
      Seltsam auch, dass ausgerechnet letztes Jahr um diese Zeit ebenfalls Fotolia Abmahnungen kursierten: http://mizine.de/html/fotolia-abmahnung-vorbeugen/

      Ich selbst nutze bereits keine Fotolia Bilder mehr! Die Konkurrenz kann eigentlich nur danken. Letztenendes wird das irgendwann mal der Untergang von Fotolia werden!

      Antworten

      • Sehr geehrter Viktor,

        Fotolia trifft hier keine Schuld, obwohl ich Fotolia persönlich nicht leiden kann, muss ich doch deutlich betonen das Sie auch bei Fotolia deutlich auf die gesetzliche Pflicht der Urheberbennung hingewiesen werden. Wer dies ignoriert sollte die Schuld sicher nicht bei Fotolia suchen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Benjamin Thorn

        Antworten

        • Hallo Herr Thorn,
          wenn Ihnen Ihr Urheberrecht so über alles wichtig ist – also nicht das damit zu verdienende Geld mit dem Abmahngeschäft, weshalb schreiben Sie selbst dann nicht gleich – bevor sie die Bilder bei Fotolia &Co. zum Lizenzkauf anbieten – IHREN NAMEN mit Copyright dort drauf. DANN wäre all dies doch nicht nötig ?! Meinen Sie wirklich all die unglücklichen Abgemahnten haben es darauf abgesehen IHRE RECHTE ZU VERLETZEN ? Meinen Sie wirklich, dass diese Menschen absichtlicht tausende von Euro riskieren um Sie absichtlich zu schädigen ? WEHE dem, der/die nichts über Urheberrechte weiß….oder ? Jeder liest natürlich seitenweise ABG`s und Kleingedrucktes,..kennt sich in rechtlichen Dingen bis ins Detail aus… der ein Bildchen bei Fotolia einkauft … Ja, ist schon klar ! Natürlich nützt „Dummheit“ nicht vor Schaden, dennoch finde ich es eben nicht „menschlich“ von Ihnen , diese Unwissenheit mit einer Abmahnung in Höhe von 1.400 Euro und mit einer Unterlassungserklärung in Höhe von 6.000 € mit Zahlungs- und Unterschreibungsaufforderung innerhalb 14 Tagen zu bestrafen. Der Anwalt, den ich jetzt brauche kostet mich nochmals 500 € …ALL DAS KÖNNTEN SIE SICH UND UNS ERSPAREN, WENN SIE IHREN NAMEN GLEICH AUFS HOCHGELADENE BILDCHEN MACHEN(wie jeder Künstler, der etwas auf sich hält) , oder indem sie alle (auch einen Kleinstgewerblichen) als Allererstes schriftlich dazu auffordern ihren Namen auf dem Kunstwertk abzudrucken, ohne gleich mit der großen Rechnung zu kommen. Schließlich sind wir alle mal Ihre Kunden gewesen… sie haben damals bei Fotolia schon Geld an uns Abgemahnten verdient. Und noch eines möchte ich sagen: Auch wenn ich damals nicht die AGB von Fotolia gelesen habe, als ich ihr Bild gekauft habe und es unwissentlich ohne ihren Namen verwendet habe, da ich dachte Fotolia hat alles zu meinen Gunsten geregelt, kann ich auch heute aus den aktuellen AGB fürVerkäufer keinen Rechtsanspruch an Ihre Geldforderung erkennen. Das Sie der Urheber des Bildes sind ist unangefochten. Ist eine Tatsache. Doch das Sie solche Summen fordern dürfen, wenn Sie Ihre Bilder BEI FOTOLIA ZUM KAUF ANGEBOTEN HABEN, sehe ich Anhand der Verkäufer AGB`s von FOTOLIA keinesfalls. Da steht : Sie verzichten im gesetzlich zulässigen Umfang ausdrücklich auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit dem Werk. Wenn ein Verzicht nicht zulässig ist, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Rechte nicht gegen uns, unsere Konzerngesellschaften oder unsere Endbenutzer durchzusetzen. Fotolia-Upload Vertrag zu lesen unter https://de.fotolia.com/Info/Agreements/Upload unter GEISTIGE RECHTE Ziff. 1.1.

          Wieso interessiert es anscheinend überhaupt niemand, dass Sie offensichtlich diese Vertragliche Regelung regelmässig brechen ??
          Grüße

      • Das Recht ist eine Sache und steht außer Frage. Die Relationen mit denen hier solche Syntax Verstöße geahndet werde eine Andere.

        Antworten

    2. Meiner Meinung nach eine Frechheit, wegen einer falscher Zitierung hier gleich “Bilderklau” zu unterstellen. Ich hoffe das man weiterhin gegen solche Machenschaften vorgeht und das ganze nicht unter den Teppich kehrt.

      Antworten

    3. Eigentlich ist der Fall doch der größte Schwachfug überhaupt, oder?
      Es geht doch nicht dass ein Anbieter, der von Fotolia Unterlizensiert wurde von den Lizenznehmern ohne Fotolia Rechte einfordern kann. Der Lizenznehmer hat über Fotolia Rechte erkauft und dürfte, wenn, dann nur von Fotolia selbst angemahnt werden!

      Im Übrigen ist die Syntax der Nennung von Fotolia festgesetzt. Wenn hier also Vertragsbruch besteht, dann zwischen Lizenznehmer und Fotolia. NICHT jedoch zwischen Lizenznehmer und und Urheber.

      Oder sehe ich das falsch?

      Antworten

    4. Das ist alles nur heiße Luft.
      Benjamin Thorn wird nicht klagen, weil er in über 90% seiner Abmahnungen deutlich überzogene Gebühren verlangt. Und wenn, wird er baden gehen. Wenn etwas gezahlt werden muss, dann sicher nicht mal die Hälfte. Und bei nur einem Urteil zu seinen Ungunsten ist das Abmahngeschäft vorbei. Ganz wichtig: Sofort Anwalt einschalten und sich wehren!!!

      Thorn lebt von der Unwissenheit der Menschen. Er macht das meiste Geld mit Fristversäumnissen oder Formfehlern der Gegner. Ich bin selbst Fotograf.
      Thorn und Hegewald sind hier in Landau bereits bekannt für ihre Großspurigkeit.
      [Teillöschung durch RA Plutte]

      Antworten

      • Sehr geehrtes “Opfer” (aus meiner Sicht Täter),

        das ist kein Geschäft sondern Schutz der Rechte meiner Berufsgruppe. Einen Anwalt einzuschalten ist natürlich Ihr gutes Recht, davon sollten Sie auch dringend gebrauch machen. Vielleicht kann dieser Ihr Weltbild ein wenig zurecht rücken.
        Nebenbei, “Hegewald” ist genau wie ich hauptberufliche Fotografin. Das wir in Landau -wohl sagar Ihnen- bekannt sind freut uns. Allerdings bezweifle ich den von Ihnen genannten Kontext sehr.

        Mit freundlichen Grüßen
        Benjamin Thorn

        Antworten

    5. An alle Abgemahnten
      Ich möchte Euch ein paar Hinweise geben die ich für wichtig halte.
      Macht es doch wie Benjamin Thorn, besucht seine Homepage und
      stellt fest was da nicht stimmt. Ich habe z.B. festgestellt das Thorn
      auf seine Homepage nur zum Thema Hochzeit Werbung macht.
      Macht man so Werbung für sich als ” Hochzeitsfotograf” ?
      Warum gibt keine anderen Fotos auf seiner Homepage, z.B. die Fotos
      die wegen Urheberverletzung abgemahnt wurden ?
      Verstehe ich nicht, mein Hochzeitsfotograf vor Ort bewirbt seine Seite
      mit Fotos zum Thema. Herr Thorn macht was anderes. Und der Werbeeffekt ?

      Und noch etwas ist mir aufgefallen: Ich habe sie nicht gezählt, die Abmahnungen
      die Herr Thorn seit 2011 versenden lässt und ich habe keine Ahnung was er als
      Hochzeitsfotograf an Einnahmen hat. Aber wenn die Einnahmen aus dem Abmahngeschäft
      überwiegen – ist Herr Thorn dann Hochzeitsfotograf oder gewerbsmäßiger Abmahner ?

      Es gibt die Anwaltskanzlei Pixel LAW diese Kanzlei vertritt Herrn Thorn und hält die
      gemachten Ansprüche für ok –
      Der Rest der Welt von Anwälten scheint anderer Meinung zu sein.
      Aber das wissen auch die Menschen in der Anwaltskanzlei Pixel LAW .

      Also, ich bin nicht abgemahnt worden von Herrn Thorn, aber wir haben schon
      2 mal erfolgreich mit der gleichen Methode Abmahner zur Strecke gebracht,
      wir waren der Meinung es war rechtswidrig, haben nach unseren Recherchen
      im Internet die zuständige Rechtsanwaltskammer informiert und Strafanzeige gestellt.

      Euer Rechtsanwalt kann nur so gut sein, wie Ihr Ihn mit Informationen füttert.

      Antworten

      • Sehr geehrter Werner,

        einer Abmahnung im Urheberrecht geht immer eine Verletzungshandlung voraus, daher ist diese eine Reaktion auf die Verletzung meiner persönlichen Rechte. Ich bin sehr gespannt darauf wie Sie mich “zur Strecke bringen” möchten weil ich hier meine Recht wahrnehme. Offensichtlich verwechseln Sie hier ein paar sehr Wichtige Punkte.

        Mit freundlichen Grüßen
        Benjamin Thorn

        Antworten

    6. Der Lizenzanalogie liegt der Gedanke zu Grunde liegt, dass ein fiktiver Vertrag zu Grunde zu legen ist, der sich daran orientiert, was ein objektiver Lizenzgeber mit einem objektiven Lizenznehmer für diesen Fall vereinbart hätte (ständige Rechtsprechung des BGH)
      Hier fordert der Lizenzgeber für eine Grafik, die vielfach von Ihm als Werbemittel und „Jeder“ von kostenlos bis 2,50 Euro nutzen darf, so wie Yvonne 192, Schadenersatz weil sein Urheberrecht
      verletzt wurde. Für ein Werbemittel ?
      Eine Grafik, kein „Werk“, kein einzelnes Bild oder Unikat.
      Herr Thorn hat ein „Foto“ gemacht und dieses Bild dann zu Werbezwecken veröffentlicht.
      Webdesigner machen so etwas am Computer.
      Es geht sich ja nicht um die Grafik, es geht sich um die „ verlorene Werbung“
      Ich zweifle an das die Lizenzanalogie überhaupt angewendet werden kann.
      Herr Thorn hat lediglich ein im Internet übliches Werbemittel erstellt: Grafik und Text.
      So funktioniert Bannerwerbung auch: Grafik und Text.

      Wenn Sinn und Zweck die „ Werbung“ ist und Herr Thorn hierfür spezielle „ Grafiken“
      angefertigt hat, sind es dann nicht Werbemittel ?
      Grafiken zu Werbezwecken, wie Banner, bei denen vergleichsweise der Link fehlt ?
      Auch bei der Frage nach der Berechnung des Schadens könnte man doch mal den
      folgenden Gedanken verfolgen:
      Jede Homepage hat Zugang zu den Statistiken, da steht wie oft eine Seite aufgerufen
      wurde, also auch wie oft Herrn Thorn Werbung entgangen, ist wenn ein Foto wie
      Yvonne 192, im Impressum aufgerufen wurde und der Hinweis auf Herrn Thorn
      fehlte.
      Ich bin der Auffassung wenn mir ein „Werbemittel“ zur Verfügung gestellt wird, denn
      durch die Verbreitung seiner Grafiken betreibt Herr Thorn ja Werbung, dann ist der
      fiktive Vertrag der Zustande gekommen ist von kostenlos bis 2,50.

      Herr Thorn streut speziell Werbemittel auf entsprechende Plattformen im Internet,
      bei einer Briefkasten Werbung kann er auch nicht erwarten das „Jeder“ seinen Flyer
      lesen würde.

      Als seriöser Geschäftsmann und Fotograf würde ich größten Wert auf
      eine positive Publicity im Internet legen und nicht billigend in Kauf nehmen
      das ich mehr als Abmahner in den Artikeln der Suchmaschinen zerrissen werde,
      denn als Fotograf genannt werde.

      Antworten

    7. Indizien für Rechtsmissbrauch ein Fall für den Staatsanwalt ?

      1. Überhöhter Streitwert
      2. Die Einnahmen stehen nicht im Verhältnis zur eigentlichen
      Tätigkeit.
      3. Anzahl der Abmahnungen

      Da es keine Rechtsprechung in dieser Sache gibt, also kein Urteil seit 2011, kann es
      ja nur daran liegen das beiden Parteien, also auch dem Abmahner, an einer außergerichtlichen
      Einigung liegt. Betrachtet man diese Angelegenheit aus der Sicht des Herrn Thorn,
      und Herr Thorn gibt ja Rabatt von 600 Euro, so würde er Beispielsweise bei 80 Abmahnungen
      80 x 600 Euro verlieren. Herr Thorn verzichtet freiwillig auf mindestens 48000 Euro –
      Warum sollte er das tun? Verstehe ich nicht, wäre doch richtig gutes Geld, er hat doch
      so ein hohen Verlust durch die „ Fehler bei der Urhaberrechtsnennung“ das er abmahnen
      lassen muss und für 48 000 Euro, dafür müssen andere ein ganzes Jahr arbeiten.
      Außergerichtlich gibt der Abmahner sich mit weniger zufrieden, seit Jahren. Warum hat
      er nicht selbst eine „Klage“ eingereicht um alle Zweifel zu beseitigen.
      Ich halte es für durchaus möglich dass die Einnahmen aus dem Abmahngeschäft im
      Missverhältnis zur eigentlichen Tätigkeit steht, immerhin sind bei Beispielsweise 80
      Abmahnungen Einnahmen von 48 000 Euro (nur Schadenersatz) denkbar.
      Ob diese Einnahmen in einem gesunden Verhältnis zur eigentlichen Tätigkeit
      steht wage ich zu bezweifeln.
      Die Rechtsanwälte von Pixel LAW begründen die Ansprüche nach einem „Berliner
      Urteil“. Ein ganz anderer Fall !!! Jede Urheberrechtsverletzung ist einzeln zu bewerten.
      Ein fauler Apfel ist nicht auch eine faule Birne.
      Es gab auch Gerichte die ähnlich gelagerte Fälle als Rechtsmissbrauch angesehen haben,
      immer der Einzelfall ist entscheidend. Das könnte der Grund sein weshalb die Abgemahnten
      den Weg vor Gericht scheuen. Das könnte aber auch der Grund sein das der Abmahner nicht
      vor Gericht will.
      In England ist mal so ein Fall von Rechtsmissbrauch aufgeflogen, irgendwer hatte den
      Verdacht es könnte was nicht „Rechtens“ sein und hat die Staatsanwaltschaft informiert.

      Antworten

    8. Da werden Abmahnungen im Namen von Herrn Thorn versendet und man steht als Abgemahnter vor der Wahl, ob man alles zahlt oder zum Anwalt geht. Also, ich bin der Meinung, dass hier nur die Anwälte und Herr Thorn Geld verdienen. Das ist in meinen Augen ein Geschäftsmodell. Ich finde, die Rechtsanwaltskammer sollte mal prüfen, ob das so rechtens ist, was die Herren Anwälte da veranstalten und auf welche Weise die sich da die Taschen füllen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sowas in einem Rechtsstaat möglich ist. Wenn mir sowas passieren würde, dann würde ich nicht nur die Anwaltskammer und den Verbraucherschutz informieren, sondern gleich auch verschiedene TV-Formate informieren wie AKTE 2013, Frontal und Monitor. Aus meiner Sicht sagt es schon viel aus, dass Fotolia und Pixelio sich von Herrn Benjamin Thorn distanzieren.

      Antworten

    9. Sehr geehrter Bruce,

      nur weil meine Rechte leider (!) häufig verletzt werden und ich mich dagegen wehre wird dies noch lang nicht zum Geschäftsmodel.
      Nebenbei sei erwähnt das wir nur Unternehmer kostenpflichtig abmahnen. Verbraucher und gemeinnützige Vereine werden von uns und teils auch von unseren Anwälten ohne Kostennote informiert, dies obwohl es unser gutes Recht wäre auch hier Schadensersatz zu fordern.

      Nun das verhalten von Fotolia und Pixelio das Sie ansprechen sagt vor allem aus das beiden die Rechte Ihrer Geschäftspartner völlig egal sind. Man möchte wohl fleißig Geld verdienen mit den Werken anderer aber mit den unangenehmen Dingen möchten man nichts zu tun haben.

      Mit freundlichen Grüßen
      Benjamin Thorn

      Antworten

    10. Herr Thorn,

      Sie betreiben in meinen, und in den Augen vieler vieler anderer Leute, ein fragwürdiges Massenabmahngeschäft mit der üblichen Masche.

      Druck aufbauen mit überzogenen Forderungen, kurzen Fristen, fraglichen Unterlassungserklärungen. Im zweiten Schritt kommt immer ein Vergleichsangebot.

      Warum klagen Sie nicht SOFORT, wenn die Verstöße und die Verletzungen so eindeutig sind?
      Warum kommt im zweiten Schritt erst immer ein etwas geringeres Vergleichsangebot?

      Schaffen Sie doch eindeutige Rechtssprechnungen gegen die “Verbrecher”, die Ihre kostenlosen Bilder von Bilddatenbanken angeblich “klauen”. Ihre Forderungen sind doch mehr als berechtigt, wenn ich sie richtig verstehe!?

      Mich würde interessieren:
      Verdienen Sie mittlerweile Ihren Lebensunterhalt mit Abmahnungen?
      Das Kerngeschäft scheint ja nicht so gut zu laufen, sonst hätten Sie kaum Zeit, sich hier mit den angeblichen Unterstellungen zu beschäftigen, oder sogar nach neuen “Verbrechen” gegen Ihre “Kunst” zu fahnden. Oder täusche ich mich da?

      Bitte Herr Thorn, Sie können sich rechtfertigen, wie sie wollen. Es nützt nichts. Es ist offensichtlich. Da sich immer mehr Leute dagegen wehren, wird damit aber auch bald Schluss sein.

      Nicht umsonst spricht Fotolia von Ihren “Machenschaften”, siehe Beitrag oben.

      Nicht umsonst sind Sie aus diversen Bilddatenbanken aufgrund Ihres fleißigen Abmahntreibens verbannt worden. Bei Pixelio gibt es auch keine Fotos mehr von Ihnen. Ja ja, Pixelio ist doof, Fotolia ist doof… Wir wissen es. :o)

      Antworten

      • Sehr geehrter “Fotograf”,

        wäre Sie wenigsten so mutig Ihre Gedankenspiele mit Ihrem Klarnamen zu versehen würde ich mir vielleicht überlegen zu antworten. Ansonsten können Sie sich Ihre gezielten Provokationen und kindischen Kommentare gerne sparen. Wir sind hier doch nicht im Kindergarten. Anonym mit Halbwissen und viel Fantasie zu hetzen ist natürlich einfach und sagt so einiges über den bzw. die Verfasser… Gleiches gilt auch für “Jörg” und “Christa”.

        Mit freundlichen Grüßen
        Benjamin Thorn

        Antworten

        • Sehr geehrter Herr Thorn,
          selbstverständlich haben Sie ein Recht als Urheber Ihrer Fotos
          genannt zu werden. Ist ja auch lobenswert das Sie Vereine und
          private Homepagebesitzer außen vor lassen.
          Aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann lassen Sie auch abmahnen
          wenn z.B. die Plattform Fotolia genannt wurde, Sie als Urheber aber nicht.
          Wenn sich nun jemand für ein Foto von Ihnen interessiert und „ Sie“ als Urheber nicht
          genannt sind, weil es vergessen wurde, dann geht man auf die Plattform die da
          genannt wurde und schaut nach – so einfach ist es Benjamin Thorn zu finden.
          Wer ein Bild klauen will, der gibt doch keinen Hinweis auf die Plattform wo er es her hat.

          Also, warum sollte jemand ein Bild veröffentlichen, als Herkunft die Plattform
          (Fotolia, Pixelio) angeben, aber Benjamin Thorn als Urheber nicht?

          Bin gespannt auf Ihren Kommentar hierzu!!
          Im übrigen denke ich irgendwann wird sich ein Staatsanwalt bei Ihnen melden –

    11. Zitat: Nebenbei, “Hegewald” ist genau wie ich hauptberufliche Fotografin.

      Also ist Ihre eigene Freundin bei Ihnen im Studio angestellt, oder wie kann man sich diese merkwürdige Konstellation vorstellen?

      Antworten

    12. Warum, damit Sie mich auch abmahnen können?

      Nochmal:
      Warum klagen Sie nicht SOFORT, wenn die Verstöße und die Verletzungen so eindeutig sind?
      Warum kommt im zweiten Schritt erst immer ein etwas geringeres Vergleichsangebot?

      Sie sind doch im Recht?
      Ihnen steht das Geld doch EINDEUTIG und RECHTSSICHER zu!?

      Sind Sie so ein guter Mensch, dass Sie auf tausende Euro verzichten, nur um den schlimmen “Tätern” entgegen zu kommen?

      Ich kann an diesen Fragen keine Hetze erkennen.
      Antwort werden wir von Ihnen darauf natürlich nicht erhalten…die braucht es imo auch nicht.

      Zum Glück ist die Meinungsfreiheit noch nicht abmahnfähig :)

      Antworten

      • “Fotograf”, Sie geben vor Fotograf zu sein, hetzen aber gegen einen Kollegen der Rechte wahrnimmt die das Kapital “unserer” Berufsgruppe schützten ?
        Außerdem wissen Sie offensichtlich nicht das der Gesetzgeber vorschreibt das bei Urheberrechtsverletzungen zuerst abgemahnt werden MUSS bevor überhaupt geklagt werden darf (!).
        Damit sollte schonmal klar gestellt sein das Sie kein Fotograf sind sondern wenn überhaupt ein Hobbyknipser der mich an der Nase herumführen möchten und außerdem was das Thema betrifft völlig inkompetent ist.

        Sie haben vermutlich irgendwo mal gehört das jemand unseriöse Dinge mit Abmahnungen getreiben habt, vermutlich in einem ganz anderen Rechtsgebiet und schreien jetzt gleich auf wenn Sie irgendwo etwas von Abmahnungen hören. Das natürlich Anonym weil Sie nicht zu Ihren Aussagen stehen möchten. Der typische Denunziant eben.
        Bisher bin ich noch der Einzige hier der obwohl er hier offensichtlich zum Buhmann erklärt wird öffentlich Stellung bezieht und zu dem steht was er sagt.

        Da Ihre Fragen auch andere interessieren könnten werde aber dennoch mal antworten:

        Entgegen Ihren Annahmen liegt es mir fern jemanden der meine Rechte verletzt bis aufs letzte auszuquetschen. Nochmal, Rechtsschutz ist kein Geschäft und aus diesem Grund auch nicht gewinnorientiert.
        Deshalb streben wir eine außergerichtliche Lösung an und bieten teils Vergleiche an. Wie diese ausfallen ist völlig umschiedlich, was hier behauptet wird von wegen Generalrabatt stimmt schlichtweg nicht. Ob und in wie weit es Vergleichsvorschläge gibt hängt vom Einzelfall ab und aus persönlicher Sicht auch davon ab wie der Abgemahnte reagiert.
        Eine Klage ist das letzte Mittel denn ein Prozess kostet nochmals richtig Geld, das der Verletzer dann auch bezahlen muss.
        Diesen vermeidbaren Schaden möchte ich dem Gegner nicht böswillg zufügen so lange die Möglichkeit einer gütlichen und unkomplizierten Einigung besteht.
        Ich denke ein nicht ganz fehlgepolter Verstand sollte das nachvollziehen können. Ob Sie es glauben oder nicht, wir essen auch keine kleinen Welpen zum Frühstück.

        Dieses Konstrukt “wenn er Recht hat muss er doch Klagen, da bekommt er das meiste Geld” trifft vielleicht bei Ihrer Denkweise zu, bei meiner nicht.
        Entgegen der Annahmen der Meisten hier verdiene ich meinen Lebensunterhalt mit ganz normalen Auftragsarbeiten, nicht durch Abmahnungen.
        Das ist auch der Einzige Grund warum ich mich mit diesem Blödsinn hier überhaupt befasse.

        Nebenbei, Urteile zu diesem Thema gibt es übrigens schon einige, Sie sollten besser recherchieren.. Aber dann würde ja Ihre Argumentation mancher hier nicht mehr funktionieren..

        Das war es jetzt auch von mir, ich habe alles gesagt was ich hier sagen möchte. Alles was tiefer geht hat hier in einem öffentlichen “Forum” nichts zu suchen und ist im Zweifelsfall von den Anwälten zu klären.

        Mit freundlichen Grüßen
        Benjamin Thorn

        Antworten

    13. Wir dürfen gespannt sein wann Sie endlich Ihren ersten Prozess führen.
      Es dürften sich doch eine Menge, wie titulieren Sie die Nutzer Ihrer Bilder: “Gesetzesbrecher”, gegen Sie zur Wehr setzen. Das wird ein Gerichtsmarathon für Sie und Ihre Frau.

      Und keine Angst, Sie sind schließlich der “Gute”!

      Antworten

    14. Zitat: “Eine Klage ist das letzte Mittel denn ein Prozess kostet nochmals richtig Geld, das der Verletzer dann auch bezahlen muss.”

      Oder aber auch nicht, wenn Sie mit Ihren Anschuldigungen unterliegen.
      Ich bin sicher, dass es dazu kommen wird.

      Wir werden sehen…

      Ansonsten, Hobbyfotograf, na klar. Nur weil ich mich nicht mit Abmahnungen befasse, da ich dieses Geschäftsmodell als Abzocke empfinde. HA HA.

      Jedenfalls ist mein Ruf nicht ruiniert…

      Antworten

      • Wird ja immer lustiger hier.. na gut, machen wir doch noch ein letztes mal ein wenig smalltalk.
        Ist schon witzig sowas von jemandem zu hören der gar keinen Ruf hat aber sich so eifrig bemüht an meinem zu kratzen.

        “Fotograf”,

        wenn Sie sich mit etwas wie Sie sagen, nicht befassen, sollten Sie vielleicht einfach mal still sein wenn genau darüber gesprochen wird und nicht den allwissenden Enthüllungsreporter mimen.
        Sie bestätigen nur nochmals den kleinen Denunzianten bzw. Internettroll in Ihnen. Sie sollten wirklich froh sein das keiner Ihren echten Namen weis.
        Denn dann müssten Sie sich wirklich schämen. Aber gut, lassen wir das.

        Ich kann Ihnen aber versichern das es meinem Ruf bestens geht, selbst Ihr getrollte hier und die Berichte der Anwälte, die auf diesem Weg Kunden finden möchten aber dabei ab und an vielleicht auch über ihr Ziel hinausschießen und somit eventuell auch Ihre fehlgepolte Meinung fördern, steigern letztendlich auch nur meinen Bekanntheitsgrad.
        Wenn auch nicht auf dem schönsten Weg, ich nenne das aber gerne den “Paris Hilton Effekt”
        Das schöne ist, Leute die mich zum Beispiel hierüber finden oder zumindest das hier lesen, wissen gleich worauf sie bei der Verwendung von Bildern zu achten haben und müssen sich überhaupt keine Sorgen machen.
        Und Privatleute ja sowieso nicht.. die bekommen maximal eine genervte Email von mir.

        Und auf Leute wie Sie, die meiner Arbeit keinerlei Respekt entgegenbringen, verzichte ich doch liebend gerne.
        Dafür gibt es zu viele andere die sich teils wirklich riesig freuen wenn ich noch einen freien Termin für sie habe.

        Dieses Thema hier gilt nebenbei nicht nur für Bilder von mir und/oder Fotolia, Pixelio usw. sondern immer bei der Verwendung von geschützen Werken.

        Der Sachverhalt ist im übrigen derart simple das ich unterstelle das sogar Sie diesen verstehen sollten, ich erkläre es nochmal in einfachen Worten:

        Lesen Sie einfach mal §13 UrhG, ist wohl einer der unkompliziertesten Gesetzestexte überhaupt und dazu die Lizenzverträge oder die vielen davon unabhängigen Hinweise auf den verschiedenen Portalen.
        Speziell bei Pixelio zum Beispiel, worüber auch hier im Zusammenhang mit mir aktuell berichtet wurde, ist inzwischen überspitzt gesagt fast jedes zweite Wort “Urheberbenennung” und Sie müssen dazu dann noch bestätigen das Sie explizit diesen Punkt -nicht nur das übliche AGB Häkchen- gelesen und verstanden haben.
        Ich frage mich dabei wie manche Leute die teils viele viele Bilder verwenden allen ernstes behaupten wollen Sie hätten das übersehen und sich dann mit dieser Grundlage zum Opfer und mich zu Täter machen. Das stehet nun wirklich nicht nur im Kleingedruckten.
        Wenn dem so wäre müssten diese Leute am Tag 10 Unfälle bauen weil sie ständig rote Ampeln übersehen oder gar nicht erst ans Auto kommen weil sie versehentlich gegen eine Wand laufen…

        Aber um es auf den Punkt zu bringen, halten Sie sich nicht daran haben Sie absolut zweifelsfrei meine Rechte verletzt.
        Da gibt’s es nun wirklich überhaupt nichts zu spekulieren. Im Gegenteil es könnte wirklich kaum simpler und eindeutiger sein.
        Und ich mag das nicht, was mein gutes Recht ist. Und weil das so ist muss ich das auch nicht dulden. Das ist auch schon Ende der Geschichte.

        Und zumindest von gewerblichen Nutzern erwarte ich in diesen Fällen eben das diese dann Schadensersatz leisten.
        Weil ich selber lieber fotografiere statt mich zu Streiten und mir Blödsinn wie z.B. Ihre geistigen Ergüsse hier anzutun beauftrage ich dann einen Anwalt -genau zu diesem Zweck gibt es ja Anwälte- die Angelegenheit für mich in die Hand zu nehmen.

        In den 10 Geboten stand leider nicht drin was bei widerrechtlicher Bildnutzung an Schadensersatz zu Leisten ist also orientieren sich die Anwälte dabei an der gängigen Rechtsprechung, also dem was Gerichte mal zu dem Thema gesagt haben.

        Es ist natürlich das gute Recht des Jenigen dann zu nörgeln (was hier ja hier extrem exzessiv wahrgenommen wird) wenn dieser meint der Schadensersatz wäre zu hoch aber das ändert doch absolut nichts an der Grundlage.
        Dann einigt man sich eben irgendwo -das nennt man dann Vergleich- dann ist die Sache erledigt oder es geht irgendwann vor Gericht.

        Soviel nochmals von meiner Seite zum Kern der Empörung hier. Wenn Sie bis hierher aufmerksam gelesen haben und nicht schon die nächste Verschwörungstheorie nebenbei planen, haben Sie vielleicht sogar was gelernt Herr “Fotograf”.

        Zu Ihrer Aussage bezüglich des Lebensunterhalts, bevor Sie Fremdwörter benutzen sollen Sie vielleicht mal nachschauen was die verwendeten deutschen Begriffe überhaupt bedeuten. Vermutlich haben Sie sich aber auch damit nicht befasst sondern einfach mal losgeplappert und treffen deshalb absurd-dumme Aussagen.
        (An dieser stelle könnte auch Ihr dämliches HAHA stehen, war doch ein nettes Wortspiel oder ?..)

        Ich höre jetzt auch auf “Fotograf” bevor ich noch auf Ihr quasi nicht vorhandenes Nivo abrutsche.
        In diesem Sinne, viel Spass beim weitertrollen falls Sie sich immernoch nicht ausgetobt haben, ich werde da jetzt nicht mehr mitmachen.

        P.S.: Zum Abschluss noch eine Gegenfrage zum nachdenken für Sie (falls Sie dieser Fähigkeit mächtig sind) hätte ich noch:

        Sie schauen vermutlich auch weder Filme noch hören Sie Musik ?

        Denn die jeweiligen Künstler sind ja nach Ihrer Ansicht vermutlich selbiges was Sie mir unterstellen. Denn auch diese schützen mit Abmahnungen ihr geistiges Eigentum. Und das sogar gegenüber Privatleuten. Was ich nebenbei auch für völlig legitim und nachvollziehbar halte aber persönlich eben nicht machen machen möchte.

        Das sollte zumindest die Konsequenz sein, wenn Sie den Blödsinn den Sie in die Welt posaunen auch Leben und hier nicht nur nerven möchten.
        Obwohl ich letzteres ja stark vermute…

        Ich wünsche Ihnen viele weitere spannende Filme in Ihrem Kopf, wird sicher nie langweilig. Aber ab und zu mal Augen auf machen und die Realität neutral betrachten kann nichts schaden. Dazu müsste man allerdings auch zulassen das die Möglichkeit besteht das man sich in eine Idee verrannt hat und eventuell nicht ganz richtig liegt.

        Antworten

    15. Zitat: “Entgegen der Annahmen der Meisten hier verdiene ich meinen Lebensunterhalt mit ganz normalen Auftragsarbeiten, nicht durch Abmahnungen.
      Das ist auch der Einzige Grund warum ich mich mit diesem Blödsinn hier überhaupt befasse.”

      Allein die Masse der Abmahnungen, die man alleine durch das Internet nachvollziehen kann, führt diese Aussage ad absurdum.

      Antworten

      • Gut ermittelt, auf jeden Fall sehr verdächtig das ein Fotograf eine Bildagentur aufbaut. Da sollten Sie dran bleiben. Ist natürlich nettes Futter für den ein anderen Troll hier und regt sicher zu neuen Verschwörungstheorien an.
        Ich bin gespannt was die Kreative hier jetzt ausspucken. Naja, eigentlich weis ich es sogar schon..

        Aber der Vergleich mit Pixelio hätte nun wirklich nicht sein müssen, dass war unter der Gürtellinie.

        Ansonsten dürfen Sie den Link gerne weiter verbreiten wenn wir damit offiziell online gehen, da im Moment nur Blödsinn drauf steht und Sie mir die Überraschung vorweg nehmen werd ich mal in den Wartungsmodus schalten.

        Antworten

    16. Und schon ist die Seite colorstock.de blank…
      Aber einfach mal bei der Denic eine Whois-Abfrage machen (ist kostenlos), dann sieht man, dass Herr Thorn die Seite am 17.04.2013 angemeldet hat.

      Ich habe die Seite vorher zur Sicherheit mal gespiegelt :)

      Antworten

    17. wow, Sie scheinen ja echt besessen zu sein.
      Meinen Sie ich stelle eine Website ins Internet und schalte diese dann ab weil sie einer Entdeckt hat ?
      Das bisher war ja schon absurd aber das übertrifft nun wirklich alles.
      Mein erster Kommentar hierzu wurde leider noch nicht freigeschaltet.

      Antworten

    18. Habe ich da etwa den wunden Punkt getroffen?
      Wenn Sie so eindeutig im Recht wären, würden Sie sich nicht so pikieren.
      Das ist meine Meinung. Kritik hören Sie nicht so gerne, was?

      Sie können so viel mit Paragraphen um sich werfen wie Sie möchten, sooo eindeutig wie Sie die Rechtslage bzw. die Rechtssprechung beschreiben, ist sie in vielen Fällen nämlich eben nicht.

      Wie im Internet zu lesen, fordern Sie horrende Schadenersatzsummen von den angeblichen “Gesetzesbrechern”. Wenn man dies allein anhand Ihrer Abmahnfreuquenz hochrechnet, die man im Internet ja recherchieren kann, dann könnte ich mir vorstellen dass die Einahmen daraus deutlich höher liegen, als die, die Sie mit Ihren Bildchen sonst verdienen. Ich vermute die Abmahnquote liegt noch höher, da lange nicht jeder Fall im Interent öffentlich wird.

      Als Berufsfotograf könnte es schwer sein, solche Einnahmen zu generieren, denn Sie verbringen anscheindend recht viel Zeit im Internet. Naja, das ist ganz deutlich REINE SPEKULATION VON MIR, könnte aber ein Hinweis auf eine krasse Unverhältnismäßigkeit sein. Und dann wären wir wieder beim Thema “Abmahngeschäft”. Ob Sie das wahr haben wollen oder nicht, die Frage stellt sich nicht nur mir.

      Natürlich könnte es aber auch ganz anders sein, und Sie haben Ihr Fotostudio nach kurzer Zeit wieder geschlossen, weil es sich so rentiert hat, dass Sie sich die Studiarbeit nicht mehr antun müssen.

      Alles ist denkbar, jeder soll sich seine eigenen Gedanken machen. Aber es hat schon ein Geschmäckle. Auch der Hinweis hinsichtlich der Bildplatform…auch das hat ein Geschmäckle.

      Ich persönlich gehe davon aus, das viele abgemahnte Klein- und Kleinstunternehmer sind, die von den horrenden Schadenersatzforderungen derart eingeschüchtert sind, dass Sie das Vergleichsangebot ohne weitere Gegenwehr akzeptieren. Auch nicht jeder kann oder will sich einen teuren Anwalt leisten und genau darin liegt das System. Ja, in meinen Augen ist das ein System. Ein System, dass viele Berufsfotografen (wie auch ich einer bin, auch wenn Sie das nicht wahrhaben möchten) aufs Schärfste kritisieren. Auch sind Sie doch nicht der Erste, der so vorgeht, also bitte. Gabi Schmidt ist zum Beispiel ein großes Vorbild in der Hinsicht.

      Welcher Schaden entsteht Ihnen wirklich, wenn ein Kleinstunternehmer Ihr Bild verwendet, und die Namensnennung vergisst? 2000 €? 8000 €? Das ist für mich eine zentrale Frage. Denn es steht auch noch die Frage im Raum, ob dieser Unternehmer Ihr Bild für diesen Preis überhaupt gekauft hätte. Sind diese Bilder das wirklich wert? Ich bezweifle das. Man findet solche gewöhnlichen Stockbildchen tausendfach im Netz und zwar im Bereich Pennystock. Der Streitwert und die Schadensersatzforderungen werden ganz bewusst überzogen. Das ist wohl offensichtlich. Ob der Kleinunternehmer durch Ihre Forderungen in der Existenz bedroht wird, das interessiert Sie nicht. Und ich kann mir denken, das es sicher nicht nur bei einem der Fall ist. Ob ein Verstoß aus Versehen passierte, oder ob ganz andere Umstände vorliegen, interessiert Sie nicht. Man kann im Netz lesen, dass Sie wohl immer und aussschließlich “Bilddiebstahl” unterstellen. Man ist ein Dieb, ein “Gesetztesbrecher” und muss in Ihren Augen hart bestraft werden, indem man tausende Euro an Sie und Ihre Anwälte zahlt. Und dafür verlangen Sie auch noch Applaus?

      Sie verdienen, der Rechtsanwalt verdient. Und darum geht es meiner Meinung nach. Und um nichts Anderes.

      Ein größeres Unterhmen oder ein Konzern würde mit Ihnen porzessieren, bis Ihnen schwindelig wird. Da bin ich mir sicher.

      Wenn man im Netz so googelt, findet man teilweise Forderungen von 8.000 €. Ist gelogen? Glaube ich nicht: http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-des-herrn-benjamin-thorn-durch-pixel-law-rechtsanwaelte-vom-forderung_042234.html

      Ganz ehrlich, 8.000 € für einen vergessenen Namenshinweis?
      Sind Sie ein Starfotograf? Sie vergleichen sich ja ganz offensichtlich mit den global Playern der Film- und Musikindustrie. Zitat: “Sie schauen vermutlich auch weder Filme noch hören Sie Musik?”. Ich bitte Sie.

      In meinen Ausführungen kann ich jedenfalls keine Beleidigungen gegen Sie finden, höchstens unangenehme und durchaus berechtigte Fragen, die Sie sich wohl bei so einer Abmahnfrequenz durchaus stellen lassen müssen. Hat man Ihnen das im Vorfeld nicht gesagt?

      Sie dagegen werden durchaus beleidigend, was mich allerdings nicht sehr verwundert. Aus meiner Erfahrung heraus ist das die typische Reaktion von Menschen, die sich ertappt fühen. Bei was auch immer. Fühlen Sie sich ertappt? Wenn ja, wobei?

      Ich wünsche weiterhin frohes Schaffen und hoffe, Sie halten sich nun endlich mal an Ihr Versprechen, das letzte Mal “Smaltalk” gehalten zu haben. Denn Ihr Smaltalk hat, wie ich finde, recht wenig Substanz.

      Persönlich kann ich einigen der Vorschreibern nur beipflichten. Man sollte sich auf alle Fälle wehren und es wirklich auf eine Klage ankommen lassen. Es gibt sicher den Ein- oder Anderen, der sich die Auseinandersetzung leisten kann. Und dann werden wir sehen, was dabei herauskommt. Strafrechtlich sind solche “Abmahnwellen” wohl leider nicht zu beanstanden, da muss ich einem der Statements widersprechen.

      Auch kann ich Betroffene nur ermutigen, ihren Fall auf Foren wie diesen oder in anderen Foren zu schildern. Das ist nicht verboten, auch wenn es Ihnen nicht passt.

      Antworten

      • Schön dass Sie, wenn Sie denn noch der Gleiche sind, endlich Ihren Ton ändern und in angemessener Art schreiben. Nur schade das ich dafür so weit gehen musste aber es hat wohl gewirkt.
        Mir ging es darum einige Dinge hier grundlegend aus meiner Sicht darzustellen. Dies mal ohne das typische Rechtsdeutsch das für manchen Leser vielleicht schwer zu verstehen ist.
        Denn das Ganze hier ging schon schwer in eine Richtung die mich nötigte auch mal persönlich zu antworten.
        Was ich tue ist aus meiner Sicht erstens vollkommen Rechtes und auch moralisch absolut vertretbar. Natürlich dürfen Sie anderer Meinung sein. Allerdings gibt es einen recht deutlichen unterschied zwischen seine Meinung sagen und hetzen oder anprangern.
        Einzelfälle werde ich hier wie schon gesagt nicht diskutieren, das ist wie gesagt weder meine Aufgabe noch angebracht an dieser Stelle. Außerdem kennen Sie keinerlei Hintergründe dazu und können bestenfalls darüber spekulieren und Spekulationen gibt es hier schon genug.
        Ich kann Ihnen allerdings versichern das nicht alles was im Netz steht den Tatsachen entspricht, dies muss ja auch u.a. Herr Plutte hier inzwischen mehrfach einräumen.
        Ich werde es jetzt mal lassen wieder zu schrieben das dies mein letztes Wort hier war, sonst mache ich mich diesbezüglich tatsächlich noch zum Affen. Aber ich gebe mir Mühe.

        Antworten

        • Sehr geehrter Herr Thorn,
          natürlich haben Sie das Recht als Urheber ihrer Bilder genannt. Moralisch ist es nach meinem
          Empfinden aber höchst bedenklich und bei der Menge der Abmahnungen auch rechtlich sehr schwammig. Wie begründen Sie denn den Unterschied wenn Sie kleine Unternehmen abmahnen, Vereine und Verbraucher nicht?
          Das ist doch wirklich schwer nachvollziehbar.
          Und bitte argumentieren Sie jetzt nicht als “Unternehmer” muss man das alles wissen und darf
          keine Fehler machen.
          Mit nettem Gruß
          Christel

    19. Zitat: Dann einigt man sich eben irgendwo -das nennt man dann Vergleich- dann ist die Sache erledigt oder es geht irgendwann vor Gericht.”

      Oder es kommt nie zum Prozess, weil das Risiko zu groß ist. Ein Prozess kostet erst einmal auch das Geld des Abmahners. (Es seihe denn, es besteht eine Gebührenabsprache zwischen Anwälten und Abmahner, nur das wäre doch auch ein Gesetzesbruch!?)

      Wenn der zugesprochene Schadenersatz dann deutlich geringer ausfällt als der Geforderte, lohnt sich das Spielchen eben nicht mehr. Ein Vergleichsangebot ist da schon wesentlich risikoloser, wenn sich Abgemahnte darauf einlässt.

      Daran sieht man, meiner Meinung nach, dass es sich im Kern nicht um den Schutz der “Kunst” geht, sondern um die Penunzen. Ich bin auf die ersten Prozesse von Herrn Thorn gespannt.

      Antworten

    20. Hallo Herrn Thorn,
      sie führen hier den § 13 UrhG als Rechtfertigung Ihrer ( wieviel seit 2011 ? ) Abmahnungen
      auf. Dem entgegen steht:
      Wenn eine Abmahnung nicht aus wirtschaftlichen oder wettbewerbspolitischen Interessen
      und nur aus reinem Gebühreninteresse erteilt wird ist das rechtsmissbräuchlich.
      § 8 IV UWG
      Auch Ihrer Argumentation Sie würden keine Vereine oder Privatleute, sondern nur
      Gewerbetreibende, kann ich so nicht folgen. Schließlich gibt es hier ein wirtschaftliches
      Interesse für Sie und Ihre Anwälte. Soweit mir bekannt können Sie da die Lizenzanalogie
      nämlich nicht anwenden und für den geringen Schadenersatz den Sie da zu erwarten
      hätten lohnt es sich nicht Vereine oder Privatleute abzumahnen.
      Im übrigen: Regen Sie sich doch nicht so auf, wir diskutieren doch nur und sind dabei
      einfach anderer Meinung wie Sie.
      Schönen Tag
      Christel

      Antworten

      • gäbe es denn eine Antwort mit der ich Sie zufrieden stellen könnte ? Ich denke nicht. Sehen Sie es einfach so, es ist meine persönliche Entscheidung ist und ich das einfach so mache wie ich es für richtig halte und dafür muss ich mich glücklicherweise weder bei Ihnen noch sonst wo rechtfertigen.

        Nebenbei wir sind hier im Urheberrecht, nicht im Wettbewerbsrecht. Und wenn Sie mal lesen um was es hier geht sollte Ihnen auffallen das der verlinkte Artikel selbst wenn es das gleiche Rechtsgebiet wäre hier nicht zutrifft.

        Herzliche Grüße

        Antworten

    21. Herr Thorn, wir waren gestern in Landau und haben uns in der Nachbarschaft erkundigt. Die waren der Meinung, es war nie viel los in ihrem Fotostudio und deshalb hätten Sie vor längerer Zeit schon geschlossen.

      Antworten

      • Hallo Bruce
        Warum fahrt Ihr denn dafür nach Landau, brauchst Du nur beim Gewerbeamt
        eine Auskunft einholen.
        Gruß
        Jörg

        Antworten

        • Hallo Jörg,
          das wissen wir auch, aber es gab Infos, die man nicht vom Gewerbeamt bekommt und die waren hoch interessant. Kann ich hier aber unter den gegebenen Umständen nicht veröffentlichen.

      • Da mussten Sie aber weit fahren “Bruce”. Glauben Sie ich weis wer Sie wirklich sind aber das gehört nicht hier.
        Sie wurde nicht von mir abgemahnt aber geben sich hier mit Abstand die meiste Mühe irgendetwas zu “ermitteln” und offene “Geheimnisse” nach außen zu tragen.

        Sie haben mit meinen ehemaligen Nachbar gesprochen ? Komisch das die nicht wussten das wir im Haus einen Wasserschaden hatten um den sich der Vermieter nicht gekümmert hat. Dadurch hat die Burg geschimmelt und gestunken wie ein alter Fischkutter und wir musste die Örtlichkeit aufgeben.
        Aber sicher wussten Sie das ja doch und haben es nur vergessen zu erwähnen. Oder ist dies dass mysteriöse höchste prisante Geheimnis der Nachbarn ?

        Nebenbei, nett das Sie bei Creditreform über mich anfragen :)

        Antworten

        • Creditreform? Falsch geraten. Meine Anfragen stelle ich immer bei der Schufa.
          Nachbarn? Die Nachbarn vom ehemaligen Fotostudio waren nicht gemeint.

    22. Ach daher weht der Wind.
      Nun dürfe so einiges klarer werden…
      Das Studio hat vielleicht Pleite gemacht und der Herr braucht Geld.
      Deswegen kommt auch keine Antwort auf die Frage, ob seine Freundin da angestellt ist.

      Antworten

    23. Nur am Rande bemerkt: Ich habe mittlerweile herausgefunden, dass Herrn Thorn gar kein gelernter Fotograf ist.

      Antworten

    24. Ob die anderen Hochzeitsfotografen auch soviel Zeit für
      Smaltalk haben ?

      Antworten

      • Hallo Werner,
        willkommen in der Runde. Sie sind ja neu hier.

        Naja, auch ich habe Freizeit und Montags wird in der Regel auch nicht geheiratet.
        Ich frage mich genauso, warum sich so viele, wenn ich es überhaupt mit mehreren Personen zu tun habe soviel Zeit nehmen um hier Mumpitz zu verbreiten.

        Ich wäre so froh wenn ich jetzt mal kurz Herr Plutte sein könnte, nur um mir mal die IP-Adressen der “verschiedenen” Schreiber mal kurz anzuschauen. Wäre sicher aufschlussreich.

        Antworten

    25. Anstatt sich darüber aufzuregen, sollte man doch lieber mal darüber diskutieren, wie man sich gegen die Unterstellung, man wäre ein krimineller “Gesetzesbrecher”, zur Wehr setzen kann.

      Aus meiner Sicht stellt es keinen Bilddiebstahl dar, wenn man ein Bild legal aus einer Bilddatenbank “erwirbt” und anschließend nur den Urheberverweis vergisst. Erst recht nicht, wenn man dazu sehr wohl auf die Bilddatenbank als Quelle verweist. Denn über diese Bilddatenbank könnte man den Urheber des Bildes sehr wohl finden. Auch bezeichnet der angebliche Bilddieb die Werke ja nicht als seine eigenen oder versucht, diesen Eindruck zu erwecken. Der Schadenersatz in diesem Fall könnte, nach meinem Rechtsverständnis, deutlich geringer ausfallen, als manche Fotografen das gerne hätten. Mir ist bisher keine Rechtsprechung bei einer solchen Konstellation bekannt.

      Wenn ein Urherber nun auf einer Webseite liest, dass sein Bild bei pixelio.de oder Fotolia.de heruntergeladen wurde, und anschließend trotzdem noch Bildklau unterstellt, dann sieht das schon sehr nach Gebühreninteresse aus. Denn nur so lässt sich der höchstmögliche Schadenersatz fordern.

      Auch dürfte es für den Schadenersatz erheblich sein, welche Qualität ein Bild hat. Die meisten Anwälte sind im Fotografiebereich natürlich nicht so firm, wie denn auch. Bilder aus den Datenbanken sind hauptsächlich Webqualität mit niedriger Pixelauflösung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Fotografen dafür höchstmögliche Preise verlangen können. Ein Vergleich, was andere Fotografen für solche Fotos bzw. Lizenzen verlangen, wird hilfreich sein.

      @Bruce: Ob gelernter Fotograf oder nicht, ist vom Grundsatz erst einmal unerheblich. Allerdings ist es sehr wohl erheblich, ob jemand nebenberuflich, hauptberuflich oder Hobbyfotograf ist. Denn im Gesamtbild dürften sich auch danach etwaige Schadenersatzansprüche richten.

      Ohne Frage hat ein Urheber ein Recht auf Nennung. Erwirbt man ein Bild legal und unterlässt diese Nennung, ist man dann gleich ein Dieb? Ich kann dieser Argumentation nicht folgen.
      Man wäre ein Dieb, wenn man das Bild als sein eigenes anpreisen würde. Aber so?

      Der Fotograf sieht das naturgemäß völlig anders, er möchte selbstverständlich den größtmöglichen Schadenersatz. Desewegen wird er auch keine andere Argumentation zulassen bzw. wird immer wieder auf irgendwelche Einzelurteile oder Paragraphen verweisen, die aber gerade auf oben genannten Fall nicht anwendbar sind.

      Das es dabei nicht um einen entgangenen Werbeeffekt geht, wie ein Vorschreiber bereits bemerkte, dürfte offensichtlich sein. Denn dann wäre dem Fotografen daran gelegen, dass sein Name schnellstmöglich auf der, nach seiner Ansicht gut besuchten, Firmenwebseite erscheint, anstatt tausende Euro Schadenersatz für kostenlose oder billigste Bilder zu fordern. Darüber brauchen wir hier wohl nicht zu diskutieren.

      Unbestritten ist die Abmahnerei gerade für erfolglose Fotografen (allgemein gesprochen, damit meine ich niemanden direkt!) ein super Geschäft und auch die Anwälte reiben sich die Hände. Und solange es gut geht, wird damit weiter gemacht.

      Hier kann wohl nur ein Prozess Klarheit schaffen. Ich werde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen und, wenn nötig, mit den Abmahnern vor Gericht ziehen. Und ich denke, ich werde nicht der Einzige sein.

      Auf Herr Thorn herumzuhacken, das bringt hier nichts. Ich rege an, ihn mal völlig außen vor zu lassen und die Fakten zu diskutieren. Er wird weiter grundsätzlich nur “pro Schadenersatz, und zwar in voller Höhe weil in jedem Falle Bilddiebstahl. Umstände egal.” argumentieren. Leute, das ist doch klar…es geht um richtig viel Geld.

      Der Ansatz nach § 8 IV UWG ist da schon interessant. Denn ein wirtschaftliches Interesse (Werbeinteresse) dürfte auch bei privaten “Gesetzesbrechern” bestehen. Allerdings kann man hier nicht so viel Schadenersatz fordern und die Anwaltsgebühren sind auch auf 100 Euro gedeckelt, sofern mir bekannt ist. Dafür macht es dem Anwalt zu viel Arbeit. Nun kann man sich fragen, warum gerade diese Gruppe von den Abmahnungen ausgenommen wird. Aus purer “Menschlichkeit”? Ich kann das bei den ansonsten heftigen Unterstellungen der Fotoanwälte nicht wirklich glauben. Da wird einem schon auf übelste Weise Angst eingejagt. Und da steckt schon ein Grund hinter.

      Sachliche Diskussion erwünscht.

      Antworten

      • Vorab, die Titulierung “Gesetzesbrecher” habe ich nur, wie eigentlich auch deutlich zu erkennen war, wegen der Art der Titulierung des Vorschriebers genutzt -> siehe “Abmahnpärchen”, siehe selbst ernanntes “Opfer von Thorn”. Ansonsten bemühe ich mich meinem Gegenüber auch unter solchen Umständern respektvoll entgegenzukommen.
        Aber wie man in den Wald ruft… den Spruch kennen Sie bestimmt alle.

        Es ist erfrischend das hier nun endlich auch ein ordentlich Kommentar zu lesen.
        Vorab wir sind nicht der gleichen Meinung aber ich respektiere Ihre Meinung und werde Ihnen deshalb antworten und Ihnen meine Sicht der Dinge erklären.

        Wenn Sie auf die Quelle verweisen bring mir das doch überhaupt nichts. Nur mal angenommen das Bild wäre auf der Quelle die genannt wird noch verfügbar, unter Millionen von Bildern würden Sie das nicht so einfach finden. Aber selbst wenn würde dies auch keine Rolle spielen. Mir persönlich ist die Quellnennung, in so fern ich nicht selbst die Quelle bin, wirklich völlig egal.
        Sie werden von mir also sicher niemals eine Abmahnung bekommen weil Sie Fotolia oder Pixelio nicht genannt haben.
        Natürlich wäre das tatsächlich ein Spitzfindigkeit und ich könnte das niemals vertreten.

        Jetzt will ich kurz klären warum es völlig unbedeutend ist ob Sie ein Bild bei Fotolia kaufen oder bei Pixelio kostenlos lizenzieren. Bei Fotolia bekommt der Urheber 20% vom erzielten Umsatz (inzwischen glaube ich sogar weniger). Bei einem Bild für 1,00€ sind das also 20 Cent die noch zu versteuern sind.
        Ich denke es ist nachvollziehbar das man hierbei nicht von einer Vergütung sprechen kann, deswegen setze ich das jetzt einfach mal gleich mit Pixelio wo Sie gar nichts zahlen.

        ABER und das ist der wichtige Punkt der einfach ständig verkannt wird. Sie bekommen bei beiden das Bild ausdrücklich unter der Bedingung das der Urheber genannt wird. Sie erhalten also das Recht das Bild zusammen mit dem Urhebervermerkt zu nutzen. Sie haben aber keine Recht um es ohne Urhebervermerk zu nutzen.
        Bei Pixelio ist dies überhaupt die einzige verlangte Gegenleistung.
        Wenn Sie jetzt das Bild ohne Urheberbennung nutzen haben Sie kein Recht dazu oder wie der Volksmund sagt, Sie haben es geklaut.
        Denn Sie haben dann die geforderte Gegenleistung nicht erbracht.
        Auch wenn es nicht die gleiche Handlung ist wie ein klassischer Copy/Paste klau. Das ist aber nur aus moralischer Sicht ein Unterschied.

        Den Schadensersatz leisten Sie für die Art wie Sie es genutzt haben und keine Strafe. Das ist ein wichtiger Unterschied den auch viele nicht erkennen.
        Dabei kommt es auf das Gleiche raus ob sie es nun klassisch geklaut haben oder einfach ohne Lizenz verwenden. Sie haben einfach kein Recht bzw. keine Lizenz dazu. Wie Sie an das Bildmaterial gekommen sind spielt dabei keine Rolle.

        Jetzt sagen Sie wieder der Schadensersatz wäre zu hoch weil man das Bild doch so billig kaufen kann. Aber doch auch nur zusammen mit der Urheberbenennung. Diese wurde ja aber in Ihrem Fall eben nicht erbracht. Genau darum geht es ja. Deswegen könne diese “Preise” dafür nicht angewendet werden.
        Und genau deswegen greifen zumindest in meinem Fall als Berufsfotograf eben die MFM Empfehlungen (Lizenzanalogie).
        Diese liegen nebenbei oft deutlich unter den hier und an anderer Stelle genannten Beträgen aber es schreibt natürlich keiner ins Netz…

        Es wird ja immer wieder gesagt auf die Klage ankommen lassen usw… Was ein Gericht dazu sagte können Sie gerne mal hier nachlesen, da ist auch der Fall genau geschildert:
        http://www.anwalt-fotorecht-berlin.de/data/1.pdf
        Gegen diese Urteil wollte der jenige dann Berufung einlegen, also bei nächst höheren Gericht feststellen lassen das er doch Recht hat. Lesen Sie einfach selbst:
        http://www.anwalt-fotorecht-berlin.de/data/2.pdf

        Ist zwar kompliziert aber wenn mal 2-3 mal liest und sich Mühe gibt versteht man das auch als Normalmensch

        Falls der eine Fall nicht reicht, hier noch einer:
        http://www.anwalt-fotorecht-berlin.de/data/3.pdf

        Soviel zu Thema was Gerichte dazu sagen. Ich hoffe Sie haben Verständnis dafür das ich mir daher keinerlei Sorgen mache und auch den weg vor Gericht nicht scheue wenn es denn nicht anders geht. Ich habe die Kosten am Ende nicht zu tragen. Wenn jetzt einer meint bei Ihm wäre das alles ganz anders dann lassen Sie es eben drauf ankommen. Es wird zu gegebener Zeit geklärt werden.
        Wenn Sie mir nicht glauben, was Ihr gutes Recht ist, lassen Sie sich doch mal von einem Anwalt Ihren Fall im Zusammenhang mit den Urteilen erklären.
        Ist Ihr Recht, ist irgendwo verständlich also kein Problem.

        Noch mal zu Thema Gebühreninteresse über das Sie hier ständig spekulieren:
        Nehmen wir an ich melde mir ein Gewerbe als Teppichhändler und verkaufe ein paar Teppich aber nicht viele.
        Nun gehe ich aber hin und Mahne aufgrund einer fehlenden Angabe (zB Steuernummer oder Berufsverband) im Impressum zahlreiche Konkurrenten ab weil ich behaupte ich hätte dadurch einen Nachteil im Wettbewerb.
        Genau das gibt es, das ist keine Spinnerei von mir.
        Das erzeugt über die Masse Anwaltsgebühren in unglaublicher Höhe. In solchen Fällen kann darüber spekuliert werden ob es dabei nur darum geht den Anwalt reich zu machen und gar nicht um den Nachteil den ich habe wenn ein Konkurrent eine Pflichtangabe im Impressum nicht angibt.
        Das sind in aus meiner Sicht auch fragwürdige Konstruktionen die auch dafür verantwortlich sind das der Begriff “Abmahnung” so einen schlechten Ruf hat.
        Aber das hat mit dem hier überhaupt gar nichts gemeinsam. Einfach gar nichts.

        In Wahrheit ist eine Abmahnung eine Art Strafzettel im Rechtswesen mit dem verhindert werden soll das die Gerichte überlastet werden und vor allem soll diese die Möglichkeit eröffnen den Streitfall außergerichtlich zu klären wobei auch wesentlich weniger Kosten anfallen. Wird über diesen Weg keine Einigung erzielt geht es in ein gerichtliches Verfahren.
        Also eine Abmahnung ist im Grunde etwas Gutes, wurde leider nur schon öfter Missbraucht. Das nennt man dann Rechtsmissbrauch.
        Ich bin weder Anwalt noch juristisch gebildet ich glaube aber zu wissen das noch kein Gericht in Urheberrechtlichen Dingen einen Rechtsmissbrauch festgestellt hat.
        Hier geht es um das Eigentum des Urhebers und nicht um irgendwelche zweifelhaften Nachteile im Wettbewerb oder sowas.

        Wenn die Annahmen hierzu richtige wären, wäre selbst der Beruf Anwalt rechtsmissbräuchlich. Denn ein Anwalt handelt wohl zweifelsfrei immer und im jedem fall aus Gebühreninteresse. Er verdient damit ja schließlich sein Geld. “Nur Gebühreninteresse” bedeutet eben wirklich ausschließlich Gebühreninteresse.

        Und zu dem Vorwurf das Privatpersonen und Vereine nicht abgemahnt werden weil die Anwaltsgebühr begrenzt ist:
        Wie ich schon geschrieben habe werden diese von mir und auch teils von meinem Anwälte ohne Kostennote informiert.
        Der Aufwand fällt also an, dann könnte man ja auch gleich eine Rechnung mitschicken. Auch wenn es weniger ist, Geld bleibt Geld und nach der Ansicht mancher hier sind wir ja alle raffgierig und müssten demnach auch geltend machen was wir irgendwie können.
        Ich hoffe Sie verstehen also das Sie hier falsch liegen. Wenn nicht ist das auch ok, ändert aber nichts daran das Sie dennoch falsch liegen.

        Ich denke damit sollten auch viele andere Fragen die hier gestellt wurden direkt oder indirekt beantwortet worden sein.
        Jedenfalls habe ich mir Mühe gegeben auf einen ordentlich Beitrag ordentlich zu antworten. Hat mich 2 Stunden gekostet, hoffe ich konnte auch den ein oder anderen Verschwörungsermittler hier ein wenig den Tatsachen näher bringen.
        Wenn nicht auch gut. Aber jetzt sollte so langsam mal alles gesagt sein.

        Antworten

    26. Das habe ich auch noch als Info von einer Medienrechtskanzlei gefunden:

      Was ist wenn dem geklauten Bild auch noch der Urhebervermerk fehlt?
      Sofern bei dem „geklauten“ Bild ein Urhebervermerk fehlt, werden sich die genannten Beträge nochmals verdoppeln (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2006, Az.

      >> Hier geht es um geklaute Bilder mit fehlendem Urhebernachweis. Was ist aber, wenn das Bild nicht geklaut ist und nur der Urhebernachweis fehlt? Jedenfalls dürfte der Verletzerzuschlag um 100%, der in den Abmahnungen wohl so gut wie immer gefordert wird, schon mal einkassiert werden. Damit könnte sich die Forderung mal eben um die Hälfte reduzieren. Und somit auch die Anwaltsgebühren.

      Bekomme ich immer die „MFM-Beträge“?

      Nein! Nach der Rechtsprechung des BGH können die MFM-Empfehlungen NICHT OHNE WEITERES als die übliche Vergütung angesetzt werden. Vorrangig ist stets, was in Branchenkreisen als üblich und angemessen anzusehen ist. Dies kann im Einzelfall nach oben oder unten von den Beträgen der MFM-Empfehlungen abweichen.

      >> Hier lässt sich leicht ermitteln, was Fotografen ansonsten für Bildchen in Webqualität (geringe Größe und Auflösung) verlangen würden. Da dürfte es bei den geforderten Beträgen ebenfalls eng werden. Auch wäre zu würdigen, in welchem Kontext (Kleingewerbe, Großgewerbe etc.) die Bilder verwendet wurden.

      Das ist in jedem Einzelfall zu bewerten, ich für meinen Teil bin da mehr als optimistisch, dass die Forderungen deutlich überzogen sind.

      Also wenn es überhaupt Schadenersatz geben würde, dann mit Sicherheit deutlich geringer.
      Und das sollte doch dann ein Richter entscheiden. So würden sich der Abmahner und der Abgemahnte auch die Gerichtskosten teilen, wenn es weniger gibt als gefordert. Das ist doch gerecht und im Sinne des Schutzbedürftigen, oder etwa nicht? Es geht doch, nach ständiger Argumentation der Abmahnenden (ich spreche wieder niemanden persönlich an!), nicht ums Geld.

      Antworten

    27. Der Unterschied zwischen Stockfoto und Auftragsfoto liegt darin, dass das
      Stockfoto schon fertig ist, ein Auftragsfoto dagegen ist ein „Werk“, das
      im Kundenauftrag erstellt wird, der Fotograf muss sich nach den Wünschen des Kunden richten.

      Es sind m.E. unterschiedliche Geschäftszweige. Man kann die Lizenzanalogie zwar wie bei Stockfotos anwenden, jedoch nicht einen so hohen Schadenersatz fordern. Ein Rechtsstreit (bzw. der Gang vor Gericht) würde sich, mit Blick auf die dabei entstehenden Kosten sowie die deutlich geringere Höhe des Schadensersatzes, durchaus lohnen.

      Antworten

      • Hi Bruce, da bin ich deiner Meinung.
        Stockfotos kann ein Fotograf jahrelang verkaufen, so werden die Kosten auf viele Verkäufer verteilt und ist dadurch billiger. Bei den Stockfotos verdienen die Fotografen an der Menge der
        Fotos die sie bei den verschiedenen Microstock Agenturen anbieten. Habe mal bei einem Bekannten nachgefragt, der hat fast 3000 Fotos auf 5 verschiedenen Microstock Agenturen angeboten. Der Aufwand war riesig, der Umsatz mies, ca. 3500 Euro im Jahr !!
        Wohlgemerkt, Umsatz – und Vater Staat will ja auch Steuern sehen. Nach 2,5 Jahren
        hat es dann aufgegeben, macht jetzt nur noch Auftragsarbeiten.

        Antworten

        • Hallo Bruce
          Kleiner Fehler im Text, es soll natürlich heißen :
          Stockfotos kann ein Fotograf jahrelang verkaufen, so werden die Kosten auf viele ” Käufer” verteilt und ist dadurch billiger.
          Grüßchen
          Werner

    28. Ich bin im Großen und Ganzen bei Ihnen, Bruce.
      Die Lizenzanalogie kann aber bei Stockfotos sehr wohl angewandt werden, wenn es KEINE vergleichbaren Lizenzen gibt. Aber die gibt es sehr wohl. Fraglich, warum die Abmahner in jedem Falle die MfM-Tabelle anwenden wollen. Naja, eigentlich ist das ja eindeutig.

      Die Kosten solcher Lizenzen sind in der Regel deutlich niedriger, als in den Abmahnungen nach MfM-Tabelle gefordert. Zudem verringert sich der Preis auch, je niedriger die Größe und Qualität der Bilder sind. Gute Karten für die, die bei Pixelio und Co. nur die geringste Auflösung erworben haben. ;)

      Die Urteile, die Fotografen immer als eindeutig bezeichnen, beziehen sich ausschließlich auf Fälle, in denen weder Urheber, NOCH Quelle genannt wurde. Wenn zumindest die Quelle genannt wird, dürfte kein Zuschlag von 100% gerechtfertigt sein. Ein Beklagter bestritt jedoch sogar die Urheberschaft des Fotografen. Das sind Einzelfälle und eben nicht generell anwendbar. Es gibt zu Fällen mit lediglich Quellenangabe und nur fehlendem Urheberhinweis noch keine Rechtsprechung. Denn hier kann man auch nicht eindeutig von vorsätzlichem Bilddiebstahl ausgehen.

      Man bezieht sich ständig auf eigentlich nur zwei Urteile des Amtsgerichts Berlin aus dem Jahr 2010. Die Berufung ist hier unerheblich. Das es allerdings auch andere Urteile gibt, das wird natürlich verschwiegen. Es sagen eben nicht “die Gerichte”, sondern nur EIN Amtsgericht.

      Es ist fraglich, warum auf der genannten Seite nicht viel mehr Urteile zu finden sind, die Fotografen in ihrer Ansicht einwandfrei und unmissverständlich bestätigen? Bei einer so klaren Rechtslage müsste es doch ständige Rechtsprechung sein!

      So eindeutig, wie die Fotografen die Rechtsprechnung gerne darstellen möchten, ist sie nämlich nicht. Mit oben genannten Urteilen soll dem Abgemahnten suggeriert werden, er habe nicht den Hauch einer Chance und MUSS zahlen. So jedenfalls werden Abmahnungen formuliert.

      Das sind keine Verschwörungstheorien, das sind belegbare Fakten. Denn es steht schwarz auf weiß in den Abmahnschreiben.

      Zudem spielt man mit der Angst vor dem fliegenden Gerichtsstand. Aber auch hier ist die Rechtslage nicht so eindeutig, wie manche Abmahnanwälte das gerne hätten. Und auch der fliegende Gerichtsstand ist für den Abgemahnten nicht immer von Nachteil.

      Ich bleibe dabei, das Vorgehen solcher Abmahner dient nur dem Zweck, größtmögliche Einnahmen zu generieren. Der Schutz der grundsätzlich behaupteten Lichtbild-“Kunstwerke” (Kunstwerke ist mein eigener Begriff), egal um welche Art Bild es sich handelt, steht für mich eindeutig im Hintergrund bzw. sind Mittel zum Zweck. Es sind immer alles “Kunstwerke” und deswegen teuer. Basta.

      Ein Vergleichsangebot wäre imo nicht notwendig.
      Abmahnung -> Abgemahnter zahlt nicht den geforderten Betrag -> Klage.

      Bei der angeblich “eindeutigen” Rechtslage könnte der Fotograf doch niemals verlieren. Es besteht keinerlei Risiko für den Abmahner…oder doch?

      Jedenfalls lässt die Argumentation der Fotografen darauf schließen, dass auch im Netz suggeriert werden soll “Du hast keine Chance. Wehre Dich nicht, sondern zahl das Vergleichsangebot, sei damit glücklich und halte den Mund. Sonst wird es richtig richtig teuer”.

      Dagegen sollte man sich mit aller Konsequenz zur Wehr setzen!

      Vergleichsangebote aus purer “Menschlichkeit” oder moralischen Aspekten, diese Argumentation ist für mich blanker Hohn. Im ersten Anschreiben werden nämlich grundsätzlich schwerste Vorwürfe erhoben, deren schwere man dann im zweiten Schreiben relativieren kann, wenn man etwas weniger Geld als gefordert an den Abmahner zahlt.

      Die Vergangenheit zeigt, dass wenn diese Fotografen genug mit Abmahnungen verdient haben, dann aus dem Fotogeschäft gänzlich verschwinden. Irgendwann versiegt wohl “leider” auch diese Einnahmequelle, denn ewig geht das nicht so weiter. Nur was ist dann? Gerade wenn man nichts gelernt hat, wird es schwer lange im Fotogeschäft ohne die Einnahmequelle Abmahnung zu überleben.

      Abmahnen lohnt sich also. Es wäre interessant zu erfahren, wie solche Abmahner reagieren würden, wenn sie selbst einmal abgemahnt werden. Denn auch diese Menschen machen mal Fehler. Was glaubt ihr, was dann los wäre, da würde sich dann mit Händen und Füßen gewehrt. ;)

      (Das ist auch allgemein geschrieben und bezieht sich nicht auf jemanden persönlich, so wie der ganze Beitrag!)

      Antworten

    29. Zitat: “Wenn Sie jetzt das Bild ohne Urheberbennung nutzen haben Sie kein Recht dazu oder wie der Volksmund sagt, Sie haben es geklaut.”

      Der Vergleich hinkt gewaltig.

      Wenn ich mir ein Auto kaufe und ohne Führerschein fahre, dann habe ich das Auto auch nicht geklaut. Und das, obwohl ich das Auto ohne Führerschein gar nicht nutzen darf!!!

      Antworten

      • welcher Vergleich ? Ich glaube nicht irgendwas vergleichen zu haben. Das ist einfach Tatsache.
        Oder woher meinen Sie das Recht zu haben ?

        Ihren Vergleich bzw. dessen Sinn versehe ich aber beim besten willen nicht. Der ist aus so vielen Gründen unsinnig das ich gar nicht erst anfange aufzuzählen.

        Antworten

    30. Verstoß gegen Nutzungsbedingungen ist etwas anderes als Diebstahl.
      Daran gibt es wohl keinen Zweifel.

      Diebstahl wird unterstellt, um den Verletzerzuschlag kassieren zu können. Immerhin stattliche 100%. Das sehe nicht nur ich so. Für mich ist das Thema hier beendet, denn wir werden es sehen.

      Antworten

    31. Der Vergleich Nutzungsrechtsverletzung = Diebstahl. Der hinkt. Und zwar gewaltig.

      Antworten

    32. Zitat:
      “Bei Fotolia bekommt der Urheber 20% vom erzielten Umsatz (inzwischen glaube ich sogar weniger). Bei einem Bild für 1,00€ sind das also 20 Cent die noch zu versteuern sind.
      Ich denke es ist nachvollziehbar das man hierbei nicht von einer Vergütung sprechen kann, deswegen setze ich das jetzt einfach mal gleich mit Pixelio wo Sie gar nichts zahlen.”

      Wenn man mit Stockfotos nur einen Gewinn von 1,00 € bis 0,20 € pro Bild erwarten kann, warum wird dann in den Abmahnungen ein Betrag von mehreren hundert Euro pro Bild für eine Lizenzanalogie gefordert?

      Der fehlende Name verursacht doch höchstens einen Schaden hinsichtlich entgangener Werbung.

      Und da spielt es wohl eine Rolle, wie gut besucht die Seite des Abgemahnten war. Denn das wäre der tatsächliche Schaden. Da man hier in der Regel deutlich weniger verlangen kann als mit der Lizenzanalogie, argumentiert man halt mit Bildklau. Denn dann kann man noch doppelt abrechnen. Das muss sich echt lohnen!

      Antworten

    33. Hallo Bruce
      Fotoherkunft und Urheber sind leicht zu finden.
      Aufs Bild klicken, rechte Maustaste, Eigenschaften….
      Aber mal was anderes, bin am 13.07. in Essingen,
      ( Golfplatz)ist nur ein Katzensprung nach Landau.
      Wir sollten mal ein paar Dinge “nicht öffentlich”
      besprechen. Melde dich doch mal bei mir.
      >werner19733@gmx.de<
      Abmahnwahn Betroffene auch gerne.
      Tschüss
      Werner
      " Der Krug geht so lange zum Wasser – bis er bricht" :-)

      Antworten

    34. Ich bin bei einem Steuerberater beschäftigt, möchte niemanden persönlich angreifen, aber ich
      halte das hier geschilderte für ein „Geschäftsmodel“ das bei Urheberrechtsverletzungen im Bereich der Stockfotografien angewendet wird.
      Auch Fotografen können rechnen:
      Nehmen wir einmal an ein Fotograf fertigt 1000 Fotos an und veröffentlicht diese
      bei nur 3 Bildagenturen (Fotolia.de Pixelio.de Aboutpixel.de ) gleichzeitig:
      = 3000 Stockfotografien sind online.
      Bei einer Quote von( unten angesiedelten) 20%, durch Urheberrechtsverletzungen:
      = 600 abmahnfähige Urheberrechtsverletzungen.
      Einnahmen in Euro für den Fotografen:
      Ergibt mögliche Einnahmen für den Fotografen von:
      600 x 558,00 Schadenersatz + 558,00 Verletzerzuschlag
      = 669600,00 Euro
      Bei einem Vergleich, wie im Beispiel oben beschrieben:
      600 Abmahnungen x 600 Euro = 360000,00 Euro

      360000,00 Euro in 3 Jahren = 360000,00 Euro : 36 Monate
      = 10000,00 Euro Einnahmen aus Abmahnungen im Monat
      für den Fotografen, natürlich vor EKST.
      „Dafür muss eine alte Frau natürlich viel Stricken “
      Wenn ich jetzt die gleiche Rechnung für Privatleute und Vereine
      aufmachen würde, stelle ich fest:
      Der Aufwand lohnt sich nicht, vor allem für die Anwaltskanzlei,
      Aufwand und Ertrags- Gegenüberstellung, davon kann man eine
      angestellte Rechtsanwältin nicht bezahlen,
      also bin ich großzügig und lasse Verbraucher und Vereine durch meine
      Anwältin ohne Kostennote anschreiben, großzügig wie ich bin.

      Unterscheiden muss man meiner Meinung natürlich auch zwischen
      Stockfotografie und Auftragsarbeit. Das sind 2 verschiedene
      Geschäftszweige, ähnlich wie bei einem Ein Tankstellenpächter der
      Treibstoffe verkauft. Der Unterschied ist: Er erhält 3 Cent für 1 Liter Diesel
      als Provision, aber für Benzin 4,5 Cent. Klar ist doch: Der T-pächter
      verkauft lieber Benzin.
      Meine persönliche Meinung:
      „Jeder“ hat das Recht auf seine Urheberschaft, sein geistiges Eigentum oder
      sein Persönlichkeitsrecht, wo kämen wir da sonst hin.
      Aber und das ist das, aus meiner Sicht, entscheidende:
      Legt der Fotograf Wert auf Werbung, was hindert ihn daran das mit einer
      netten email Kleinunternehmen mitzuteilen, daran muss Er doch interessiert
      sein. Einnahmen im 6stelligen Bereich, die nur aus Abmahnungen resultieren
      können nicht im Interesse aufrichtiger Fotografen liegen, diese Einnahmen
      resultieren m.E. aus einer Gesetzeslücke die baldmöglichst behoben werden
      muss, da ich die Berechnung nach Lizenzanalogie für unangebracht halte.
      Bei der beschriebenen Konstellation zum eigentlichen „Geschäft“ eines
      Fotografens sind die „ geschätzten Einnahmen“ aus den Abmahnungen,
      meiner Erfahrung nach wesentlich höher, als die eines selbstständigen
      hauptberuflichen Fotografen.
      Rechtlich gesehen ist das allerdings eine Sache der Justiz.
      Grüße an ALLE und schönes Wochenende.
      Christel

      Antworten

    35. Herr Thorn hält sich für sehr schlau :-)

      Vor allem verklagt er evtl. mal Leute die am längeren Hebel sitzen. und dann? weint er.

      Lustig ist auch wie viel Zeit der gute Mann hier für Antworten hat.

      [Teillöschung durch RA Plutte]

      Antworten

    36. Sehr geehrter Herr Thorn,

      Sie haben in einem Kommentar folgendes gesagt:
      “Nebenbei sei erwähnt das wir nur Unternehmer kostenpflichtig abmahnen. Verbraucher und gemeinnützige Vereine werden von uns und teils auch von unseren Anwälten ohne Kostennote informiert, dies obwohl es unser gutes Recht wäre auch hier Schadensersatz zu fordern.”

      Leider musste ich feststellen, dass dies nicht so ist, da ich als Privatperson Post bekommen habe. Ich finde immer, wenn Menschen Fehler machen, kann man sich auch anders mit Ihnen einigen als gleich solche Wege zu gehen. Gerne hätte ich es mit Ihnen so geklärt.

      Gruß,
      Sonja

      Antworten

    37. Was bedenklich ist, ist folgendes: Die für B.Thorn unterschreibende RA von Pixellaw, Sarah Rosin, arbeitet(e) gleichzeitig für den Verbraucherschutz in Berlin und für Pixellaw. Parallel dazu gab sie Bild digital ein Interview, wie man sich gegen Abmahnungen schützt. Das alles sind öffentliche Informationen, zu lesen beim Xing-Profil der Frau, auf der PL-Seite und bei Bild-Digital.

      Desweiteren ist sich Herr Thorn nicht bewusst, dass er sich so Aufträge kaputt macht. Jeder der Bilder machen lassen will, recherchiert im Internet. Da B.Thorn massiv mehr Seiten zum Thema Abmahnung belegt und praktisch immer mit Rechtsstreitereien in Verbindung gebracht wird, hat das Konsequenzen.

      Antworten

    38. Hallo,

      Ich habe auch eine Abmahnung von PixelLaw erhalten. Natuerlich werde ich erst einmal den Weg über den Anwalt einschalten um noch schlimmeres zu verhindern. Allerdings finde ich die Forderung voellig überzogen und wenn man im Internet nachschaut wieviel Leute davon betroffen sind kann man sich seinen Teil dazu denken.
      Ich habe heute Kontakt mit einem Journalisten der “Akte” Redaktion gehabt und ihm den Fall geschildert. Er war nicht uninteressiert… Allerdings waere es nicht schlecht wenn sich noch mehr betroffene an die Redaktion mit ihrem Problem wenden…. Hier der offizielle Kontaktlink zur Akte Redaktion :
      http://www.sat1.de/tv/akte/kontakt-zur-akte-redaktion

      Ich denke im Kollektiv kann man gegen die Machenschaften des Hrn.Thorn und PixeLaw etwas unternehmen….

      LG ein Betroffener dersichmitallenmittelnzurwehrsetzt

      Wir sind Anonymous.
      Wir sind viele.
      Wir vergeben nicht.
      Wir vergessen nicht.
      Erwartet uns.”

      Antworten

      • Hallo Anonymous, ich habe gerade eine Abmahnung von diesem Herrn Thorn bekommen.
        Das Bild habe ich bei Fotolia gekauft und jetzt muß ich einen Prozess führen, weil ich im Impressum Fotolia angegeben habe, ohne Namen (seit 09.2016 laut FotoliaAGB keine Plicht zur Angabe des Urhebers)
        Das ganze kostet eine Menge Geld und ich bin bereit mich aufs äußerste dagegen zu wehren.
        Kann man Abmahner nicht auch Abmahnen ?
        Es ist ja schon etwas länger her, dass Sie mit “Akte” Kontakt aufgenommen hatten. Ist da etwas entstanden ?
        Macht es Sinn sich da noch mit einzuhacken ?
        Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören.
        Grüße DS

        Antworten

    39. Ich bin ebenfalls betroffen!
      Mit derart Abmahnung habe ich nicht gerechnet.
      Mein Unternehmen musste ich einstellen.
      Ich mache mir Gedanken wie ich meinen nächsten Einkauf für Lebensmittel bezahlen soll.
      Kurz gesagt, ich bin Pleite!
      Wie vielerorts üblich, hätte man diese Angelegenheit schlicht mit einer Mail oder Brief ohne horrende Forderungen beseitigen können. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um Profit-Gier handelt. Hätte ich mehr Kraft, so würde ich diese Angelegenheit bis zur höchst richterlichen Instanz durchsetzen. Am Ende bleibt mir nur das Nachsehen.
      Am Ende bleibt zu hoffen, dass es Menschen gibt, die diesem Treiben Einhalt gebieten und solche Machenschaften unterbinden.

      Antworten

    40. Pingback: Abmahnung - In eine Falle getappt oder einfach nur blöd? Abmahnung durch Benjamin Thorn Bestatterweblog Peter WilhelmBestatterweblog

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    42. Das Schlimme an der Sache ist doch, daß Herr Thorn der gesamten Berufsgruppe Schaden zufügt. Wer so abmahnt, der nimmt doch auch vor Privatpersonen bald keine Rücksicht mehr und mahnt sofort ab, wenn ein Hochzeitspaar die Fotos bei Facebook ohne Fotoquellhinweis einstellen. Als Hochzeitsfotograf dürfte sich Herr Thorn so selbst erledigt haben, denn als Kunde würde ich da keine Fotos mehr machen lassen aus Angst vor teurer Abmahnung.
      Würde es nur um den Schutz der Berufsgruppe gehen, dann könnte Herr Thorn ohne Abmahnungskosten agieren und seine Quellhinweise höflich aber bestimmt einfordern. Es geht also vermutlich darum, daß er als Fotograf nicht genug Geld verdient oder jetzt gierig wurde.

      Selbstverständlich ist ein “Vergessen” der Erwähnung des Quellhinweises oft Vorsatz und da stimme ich Herrn Thorn zu: das muß Konsequenzen haben. Was Herr Thorn da abmahnt sind aber auch ganz andere Dinge, zum Beispiel, daß der Quellhinweis in einer WordPress Attachmentseite nicht zu sehen ist (Pixelio). Der nutzt also sein Wissen zum Geldmachen auf ganz große Tour. Und wurde selbstverständlich von allen Bilddatenbankanbietern gesperrt. Und selbstverständlich sind die auch daran interessiert seinem Handeln und dem von Trittbettfahrern Einhalt zu gebieten. Was hoffen läßt. Manch einer muß im Leben erst die selben Schmerzen erfahren, wie sein Opfer um Mitgefühl zu bekommen.

      In diesem Sinne wäre es sinnvoll für eine seriöse Bilddatenbank eine Konventionalstrafe auszuhandeln für solche Menschen, die erst anbieten um dann abzumahnen.

      Hier handelt es sich ganz offenbar um einen Menschen der den Berufsstand der Fotografen mit Absicht in den Sumpf zieht und nicht um einen, der dem Berufsstand Ehre erweist.

      Antworten

    43. Pingback: Benjamin Thorn - Abmahnung. Das grundsätzliche Problem - Abmahnungen - Und es betrifft doch uns alle Bestatterweblog Peter WilhelmBestatterweblog

    44. Pingback: Bofrostmann Abmahngefahr,

    45. Oben ist davon die Rede das Herr Thorn wohl den Versuch unternommen hat selbst eine Stockagentur aufzubauen.
      Zitat:
      “Herr Thorn baut sich gerade sein eigenes Pixelio.
      Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
      Da schau her:
      http://colorstock.de/contact.php

      Die Website wurde anscheinend alsbald darauf mit einem htaccess-Zugriffschutz versehen.

      Wer allerdings sehen will worum es hier ging muss weder besessen sein ( wie Herr Thorn dem Poster vorwarf), noch die Website gespiegelt haben (wie dies der Poster tat) sondern braucht doch nur einen Blick in eines der Internetarchive zu werfen.

      Voila:
      https://web.archive.org/web/*/http://colorstock.de

      Und wer wissen möchte auf wen die Domain registriert ist schaut halt mal bei der Denic nach.

      Gruss axel lauer

      Antworten

      • Und was soll uns das sagen ? Herr Thorn hat dies ja selbst bestätigt !?

        Antworten

    46. “Anonymou 08.02.14 @ 14:40
      Und was soll uns das sagen ? Herr Thorn hat dies ja selbst bestätigt !?”
      Sagen? Nichts!
      Aber vielleicht will ja der Ein oder Andere mal einen Blick drauf werfen der damals nicht die Gelegenheit hatte.
      Immerhin hatte Herr Thorn die Website ja sehr schnell per Passwort gesperrt.

      Antworten

      • dann warte doch einfach ab bis die Seite fertig ist. Es ist nur der Zugang zur Baustelle gesperrt. Das bedeutet nicht das die Website nicht noch online gehen wird..

        Antworten

        • Wir sind alle sehr gespannt auf den Launch eines sicherlich höchst charmanten Geschäftsmodels

    47. Ich finde es schon sehr erstaunlich, wie wenig hier die Rechte der Bildersteller vertreten werden. Anscheinend sind hier fast alle der Meinung, jeder könne aus dem weiten www jedes Foto nutzen wie er wolle, und wehe da kommt dann der böse böse Fotograf und schickt eine Rechnung für die Nutzung. Dass fremde Bilder nicht im Selbstbedienungsladen liegen, sollte mittlerweile jeder wissen. Aber anscheinend meinen immer noch sehr viele Leute, dass es sowieso keiner merkt, wenn sie sich ein kleines Bildchen “borgen”. Recht und Gesetz juckt hier wohl die wenigsten.

      Antworten

    48. Ich würde niemanden wegen fehlenden Urhebernennung verklagen aber der jahrelang Diebstahl meiner Fotos geht mir tierisch auf die Nerven ich denke Pixel.law hat einen neuen Kunden.
      Und wer seine Bilder bei einem Ramschladen wie Fotolia kauf ist IMHO selber schuld da gibt es faire Alternativen wie Stocksy.com und da muss man dann auch nicht befürchten das man verklagt wird.
      just my two cents

      Antworten

    49. Ein sehr interessanter Beitrag. Wir sollen für 2 flankierende Bildchen 4.000 Euro zahlen. Ein Fotograf, der Bilder für Centbeträge verkauft gilt für mich ab heute als zwielichtig. Es wird sogar ein Datum genannt, nähmlich das an dem die Domain registriert wurde. Frage ich mich nur, ob die Herren Anwälte da nicht gegen die Datenschutzbedingungen der denic verstoßen haben, wenn Sie diese Informationen verwenden…

      Antworten

      • wieso – die Daten sind doch bei der Denic “öffentlich” einsehbar?!

        Antworten

    50. Es ist mittlerweile offensichtlich, dass mehrere Fotografen massenweise Abmahnungen von der Berliner Kanzlei Pixel Law verschicken lassen. Dies ist aus meiner Sicht ein Rechtsmissbraucht.

      Antworten

    51. @Martin
      Grundsätzlich stimme ich dem Beitrag auf http://www.medienrechtsanwaelte.de/service/wissenswertes/urheberrecht/facebook_abmahnung.html und finde gewerblich betriebene Abmahnungen zum Kotzen.

      Allerdings ist diese Absatz echter Blödinn:
      “gefragt werden, wieso der Urheber sich nicht selber vor der Rechtsverletzung geschützt hat, indem er Wasserzeichen einbaut, die Funktionen der rechten Maustaste (insbesondere „Speichern unter“) unterdrückt und die Bilder in schlechterer Qualität ins Netz gestellt hat. ”

      1:Muss Karstadt demnächst an jedem Artikel ein Etikett anbringen auf dem draufsteht: “Achtung, dieser Artikel darf nicht ohne zu bezahlen mitgenommen werden” ?
      2: Muss ich mich als Fotograf durch potentielle Urheberechtsverletzer zu der reputationsschädigenden Veröffentlichung schlecht aufgelöster Galeriebilder nötigen lassen nur um Bilderdieben Einhalt zu bieten?
      3: Rechte Mausstaste sperren? Ja gehts noch?? Schon mal was von Usability gehört?? Oder von der Aufforderung des Gesetzgebers zur Bereitstellung von barrierearmen Websites?
      4: Wasserzeichen? Hier gilt das bereits unter 2 Gesagte

      Gruss axel

      Antworten

      • @Axel:

        Ich kann Deine Argumente durchaus nachvollziehen.

        Allerdings hätten die Fotografen, die ihre Bilder zum Beispiel bei Pixelio hochgeladen haben, tatsächlich ihren Namen in ihre Bilder reinschreiben können. Dadurch wäre dann diese Pflicht zur Nennung des Urhebers quasi automatisch erfüllt gewesen.

        Rechtlich zulässig sind die meisten Abmahnungen vermutlich schon. Aber für einen klar denkenden Menschen sind sie nicht nachvollziehbar. Beispielsweise soll ich für ein Bild (in relativ niedriger Auflösung), dass ich im November 2009 bei Pixelio kostenlos heruntergeladen habe, mehr als 1.000 Euro an eine Berliner Anwaltskanzlei überweisen. Und dies obwohl ich mit dem Bild lediglich einen Beitrag illustriert habe, den ich als Privatperson verfasst habe und der von sehr wenigen Leuten gelesen wurde.

        Kurios finde ich, dass Frau Sarah Felicitas Rosin früher für die Berliner Verbraucherzentrale gearbeitet hat und in einem Interview mit der Bild-Zeitung erklärte, wie man sich gegen Abmahnungen wehren soll. Nun arbeitetet Frau Rosin für die Kanzlei Pixel Law, die unter anderem im Auftrag von Herrn Peter Kirchhoff Abmahnungen verschickt.

        Von Frau Bettina Hein (Online-Projektmanagerin bei Pixelio habe ich erfahren, dass Pixelio bereits vor Jahren die Zusammenarbeit mit Herrn Peter Kirchhoff beendet hat.

        Gruß
        Martin

        Antworten

        • @Martin aka Anonymous
          Ich stimme Dir voll zu!

          Es war auch garnicht meine Absicht eine Lanze für professionelle Abmahner zu brechen oder solche Dinge zu verteidigen wie Abmahnung wegen fehlendem Vermerk bei direktem Bildaufruf (Pixelio-Urteil) oder die Geschäfstpraktiken mancher “Kollegen” die nur nach solchen Verstössen suchen.
          Das alles ist fragwürdig und ich bin selbst mal Opfer eines professionellen Abmahners geworden.

          Allerdings bin ich auch selbst einmal Opfer meiner eigenen “Dummheit” geworden und obwohl der Verlust einiger Tausend Euro durchaus schmerzhaft war muss ich mir eingestehen hier selbst Schuld gewesen zu sein.

          Man muss hier klar differenzieren zwischen berechtigten Abmahnungen wenn jemand schlicht Bilder ohne Genehmigung nutzt und gewerblich (und damit rechtsmissbräuchlich) betriebenen Abmahnungen bei denen immer wieder nach neuen Gesetzeslücken gesucht wird die man finanziell ausschlachten kann.

          Sperrung der rechten Maustaste, Wasserzeichen oder miserabel aufgelöste Bilder hochladen (oder am besten gar keine ) sind jedenfalls ziemlich sinnfreie Vorschläge.

          Gruss axel

    52. Mich würden folgenden Punkte einmal interessieren:

      Frage an Herrn Thorn:
      – Wie müsste man Ihre Werke auf der eigenen Webseite organisieren, damit Sie zufrieden und nicht abmahnen würden?

      Rein informell: es gab auch schon die ein oder andere Kanzlei, die Unternehmen mit fehlendem Impressum *rösper* abgemahnt hatten.

      Meine persönliche Meinung an Sie Hr. Thorn:
      Ich war früher ein Mensch, der sich über viele viele Dinge aufgeregt hat – erst Jahre später habe ich meinen Fehler eingesehen der meinen Mitmenschen und mir schlaflose Nächte bereitete und ich mit Sicherheit das ein oder andere Lebensjahr dafür geopfert habe.
      Denken Sie einfach mal nach… jeder Mensch ist gut so wie er ist… suchen Sie bitte nicht ständig das Negative… das bringt niemandem etwas und fokussieren Sie sich am besten auf Ihre Fotografie… damit werden Sie sicherlich glücklicher!

      Viele Grüße

      Antworten

    53. @ Benjamin Thorn

      Bitte posten Sie doch mal den abgeschlossenen Vertrag mit fotolia.com / den Sie als Fotograf mit Fotolia abgeschlossen haben seit dem Sie abmahnen :-)
      … Sie dürfen gar nicht abmahnen …

      Bin “PRO” für Rechte von Fotografen aber gegner von Abzockern wie Sie es sind!

      Bezüglich unseres Telefonates, dass Sie zu wenig verdienen und den Namen gerne in allen Webseiten haben wollen als “Image-Werbung”, Ihr Name ist jetzt sehr bekannt in Google ;-)

      Antworten

      • interessant, Hätte nicht gedacht das er herr sich über seinen Verdienst beschwert.

        Antworten

    54. @ alle Betroffenen:

      1. Zahlt nicht

      2. Lasst euch von Fotolia den Fotografen-Vertag (Reseller) zukommen

      3. LESEN – Vertrag “Punkt 5″ / Abgeschlossen von Herrn Thorn
      Übergebt es eurem ANWALT, Da steht ganz klar drin:

      ” … bestätigt das Hochladende Mitglied hiermit, dass sowohl Fotolia als auch jedes Herunterladende
      Mitglied, welches ein Werk über Fotolia bezieht, das Recht ABER NICHT DIE VERPFLICHTUNG
      haben, das Hochladende Mitglied als QUELLE seiner Werke kenntlich zu machen.
      Das Hochladende Mitglied verzichtet hiermit auf jede Verpflichtung von Fotolia und jedem
      Herunterladenden Mitglied, das Hochladende Mitglied als Quelle des Werks zu identifizieren.”

      4. Herr Thorn klagt unrechtmäßig / rechtswiedrig ab

      Antworten

      • 5. Lest mal den ganzen Vertrag und stellt fest das 1-4 Blödsinn sind.

        Antworten

    55. Pingback: Fotolia Abmahnung vorbeugen und Lizenz-Bruch vermeiden › MIZINE

    56. Hallo Olli, der Kommentar vom “MATROX-19.04.15” wurde nicht von mir erstellt. [***] Hat es Dich mit Ihm auch erwischt?

      Antworten

    57. Hui wenn ich hier so etwas querlese, bin ich heilfroh einen seriösen Hochzeitsfotografen gefunden zu haben!
      Wir haben gerade mal etwas über 500 Euro für den ganzen Tag (10 – 01 Uhr Nachts) bezahlt und am Ende
      6 DVD’s mit JPG’s und einigen gewünschten RAW-Files erhalten.
      Achja, natürlich von einem gelernten Fotografen mit hochwertiger Ausrüstung im
      Wert von ca. 70.000 €. Wunderschöne und künstlerisch wertvolle Bilder.
      Das ganze auch mit vollen Bildrechten! Keine Quellenangabe-Klauseln oder sonstigen Quark.

      Ich habe geheiratet und für die Bilder bezahlt, dann erwarte ich auch volle Rechte.
      So kann ich nun Abzüge, Fotobücher etc. bestellen wo ich mag und in den sozialen Netzwerken
      posten was mir gefällt – sollte selbstverständlich sein! Mit allen 1800 Bildern.

      Mir wurde wirklich schwindelig als ich im Netz von den Rechtepreisen anderer Fotografen gelesen habe.
      Auch ist mein Fotograf mein notorischer Abmahner.
      So etwas bleibt positiv im Kopf und spricht sich rum. Alleine wir haben dem guten Mann schon
      3 Folgeaufträge verschafft.
      Es geht also auch ordentlich und fair – leider muss man nur lange suchen um an solch einen
      Partner zu geraten…

      Antworten

      • Haben Sie diesen Artikel überhaupt gelesen ?
        Es scheint das Sie hier Zusammenhänge verknüpfen die überhaupt nicht gegeben sind. Was genau hat das hier mit Hochzeitsfotografie zu tun ?

        6 DVD´s entsprechen wohl etwas über 3000 Bildern – dann viel spass bei durchschauen. Masse statt klasse..
        Wie ein Fotograf mit einem Tagessatz von wohl gerade mal 350,- sich eine 70.000,- Ausrüstung leisten kann oder möchte wäre natürlich interessant. Weiter ist es schade das ein wohl ausbildeter selbstständiger sich derart unwirtschaftlich verkaufen muss. Wollen Sie nicht mal den Namen nennen wer das denn sein möchte ? Ich halte alles was Sie schrieben für erfunden.

        Jedenfalls sehr nett von Ihnen das Sie mit ausgedachtem Blödsinn den Ruf des genannten Fotografen weiter schädigen möchten.
        Danke auch an Herrn Plutte für das freischalten so sinnvoller Beiträge, ist ja nichts neues.

        Antworten

        • Falsch, auf den 6 DVD’s waren 1400 Bilder, plus einige RAW’s (Sonderwunsch meinerseits).
          Die Bilder sind im Laufe des gesamten Tages von 10 Uhr Morgens bis 01 Uhr Nachts entstanden.
          Die Bilder sind wunderschön geworden und sehr natürlich gehalten, was uns entgegen kommt.
          Ich muss dazu sagen, dass es mit dem Fotografen besprochen war, keine Bilder auszusortieren wie er es wohl normal macht. Nachdem wir sortiert haben, sind 800 sehr schöne und für uns wertvolle Bilder geblieben.
          Über den Wert des Equipment kann ich nicht viel sagen, da ich kein Fotograf bin.
          Aus den Metadaten der Bilder kann ich nur die Kamera auslesen:
          Canon EOS 5D Mark III
          Welche Objektive und Blitze eingesetzt wurden, kann ich nicht sagen, aber primitiv wirkte da
          sicherlich nichts von…
          Der Fotograf ist bekannt für Hochzeitsfotografie, Messefotografie und vor allem für
          Expeditions- und Outdoorfotografie und wohnt im Umkreis 10km von Landau.

          Das der Tagespreis extrem günstig ist, ist uns auch aufgefallen. Eventuell liegt dies auch einfach
          daran, dass der Herr mit Spaß an seine Arbeit geht und finanziell ein gewisses Polster hat.
          Für mich auf jedem Fall ein Goldfang! Die Preise einiger Mitbewerbe empfinde ich als überzogen hoch.
          Was mich wirklich geärgert hat, sind die unverschämten, für mich an Wucher grenzenden Preise der
          Bildrechte! Hallo – ich bezahle den Fotografen pauschal oder nach Stunden, dass reichlich. Wieso soll
          ich dann noch für meine Motive “Rechte” bezahlen? Sehe ich mal garnicht ein.

          Sollte der gute Mann mal aus dem Buisness aussteigen und ich keinen Fotografen finden der mir
          mit dem Stunden/Tagessatz (meinetwegen auch 75€/Stunde, mein Limit für fair!) sämtliche Bildrechte übergibt, verzichte ich dankend und buche mir einen engagierten Semi-Pro Fotografen.

        • Ok, es erschließt sich mir immer noch nicht was das mit dem eigentlich Thema zu tun hat.

          Zufällig kenne ich die Konditionen des genannten Fotografen. In der Tat fange die Hochzeitspakete bei 1500,- an bis ca. 2500,- je nach Umfang. Allerdings ist in diesem Preis auch die Bearbeitung von 400-600 Bildern inklusive was wie man hört ungefähr die 2 fache Zeit wie die Begleitung der Hochzeit dauert.
          Außerdem ist ein Vorshooting und auch hier die Bearbeitung inklusive.
          Weitere bzw. zusätzliche Kosten gibt es aber keine. Es müssen auch keine extra Gebühren gezahlt werden. Das sind komplette Pakete ohne irgendwelche Extrakosten.

          Diese Angebot richtet sich (so wie ich das verstehe :) ) selbstverständlich an Kunden mit höchsten Ansprüchen und hat, wie die meisten Angebot im Premium Bereich, nicht den Anspruch einen Preisvergleich zu gewinnen.

          Wenn Sie mit Ihrem günstigen Fotografen glücklich waren ist das natürlich schön.
          Die Ansprüche wie auch das Budget sind ganz unterschiedlich. So ist für jeden was dabei.

          Kleine Info am Rande, alle Rechte können Sie in Deutschland nicht erwerben. Urheberrecht ist hier nicht übertragbar. Wer Ihnen das weis macht hat entweder keine Ahnung oder ist nicht ehrlich.
          Aber in der Regel ist es so das Sie bei allen mir bekannten Fotografen umfangreiche Rechte zur privaten (nicht kommerziellen) Nutzung bekommen.

          Alles in allem ist Ihren Betrachtung, insbesondere der festgelegt Maximalpreis sehr undifferenziert betrachtet. Zu sagen das Audi zu teuer ist, weil ein Auto bei Dacia weniger kostet ist ergibt am Ende keinen Sinn.
          Sie bekommen das was Sie bezahlen und meistens hat es auch einen Grund warum sich Preise unterschieden.
          Selbstverständlich ist es jedem selbst überlassen für was er sich am Ende entscheidet.

    58. Ich moechte mich fuer diesen Blog bedanken und den Author ermutigen, weitere “Faelle” zu beleuchten.

      Auch wir haben ein Brief mit den Abmahnungen von o.a. Kanzlei bekommen. Wir haben die freundlich darauf hingewiesen, dass wir das gerne vor Gericht geklaert haben moechten, jedoch bekamen wir eine Bla Bla-Antwort.
      Die Aufforderung, dies Gerichtlich zu klaeren, wurde nicht folge geleistet. Ca. 3 Jahre spaeter bekamen wir dann nochmals ein Vergleichsangebot, aber auch hier wurde unsere Bitte, die Forderung von einem Gericht bestaetigen zu lassen, nicht entsprochen. Jetzt ist die Frist auch abgelaufen.

      Ich finde eine Abmahnung grundsawtzlich richtig, den sie hat ihren Zweck, wenn zum Beispiel jemand offen meine Trademark Rechte verletzt, jedoch muss es Verhaeltnismaessig sein. Auch sollen Fotographen gerne Ihre Copyrights beschuetzen. Wenn jedoch die Leute dafuer bezahlt haben, und evtl. irgendwo einen Link vergessen haben, sehe ich das nicht mehr als verhaeltnismaessig an, die gleich zu verklagen. Da kann man dem Fotographen nur empfehlen, seine Bilder woanders zu verkaufen. Wer solche Abmahn Wege einschlaegt sollte seinen Beruf wechseln und was anderes machen.

      Die Frage, die ich eigentlich habe, wenn jemand Abmahnt und hat nicht das Recht dazu, ist das nicht Betrug ?
      Ist Betrug in Deutschland nicht straffbar ?

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