Viele Unternehmer werben mit ihrer Bekanntheit aus namentlich genannten (bekannten) Medien, oft mit zweifelhaftem Hintergrund. Damit ist Schluss. Der „Bekannt aus“-Hinweis unterliegt ab sofort strengen Regeln (OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2023, Az. 15 U 108/22).
Wichtige Entscheidung gegen Abmahnmasche: Stockfoto-Plattformen können ihre Nutzer von der Pflicht befreien, einen Copyright-Hinweis am Foto anbringen zu müssen (BGH, Urteil vom 15.06.2023, Az. I ZR 179/22).
Ein Verbraucher hat ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abo zu widerrufen, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert – außer er wurde nicht hinreichend über die Gesamtkosten des Abonnements informiert.
Die in der DB Navigator App voreingestellte Suchfunktion „Schnellste Verbindung anzeigen“ ist wettbewerbswidrig, da nicht in jedem Fall die absolut schnellste Verbindung angezeigt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.9.2023, Az. 6 W 61/23).