Das Abmalen eines Fotoauschnittes und der nachfolgende Verkauf von Artikeln, auf die das abgemalte Motiv gedruckt wurde, kann auch ohne Erlaubnis des Fotografen bzw. Rechteinhabers urheberrechtlich zulässig sein (LG Hamburg, Urteil vom 22.05.2020, Az. 308 S 6/18).
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