Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein in Deutschland ansässiges Luftverkehrsunternehmen seine Preise für Flüge mit Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Internet statt in Euro in der dort geltenden Landeswährung angeben darf.
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, welche Informationspflichten dem Betreiber eines im Internet angebotenen Preisvergleichsportals obliegen (BGH, Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16 – Bestattungspreisvergleich).
Das Amtsgericht Mitte hat per Versäumnisurteil entschieden, dass die Zustellung einer Klageschrift in deutscher Sprache an die in Irland ansässige Facebook Ireland Ltd. wirksam ist, da eine Übersetzung in die dortige Amtssprache Englisch nicht erforderlich sei.
Ein Bewertungsportal, dass eine Bewertung nach Hinweis auf eine Rechtsverletzung inhaltlich „korrigiert“ und ansonsten online belässt, haftet für den Inhalt der Bewertung selbst als Störer (BGH, Urteil vom 04.04.2017, Az. VI ZR 123/16).
Erscheint bei Google nach Eingabe eines fremden geschützten Firmennamens die eigene AdWords Anzeige, haftet der Werber auch dann auf Unterlassung, wenn er nicht für die Einblendung verantwortlich ist, aber davon wusste.