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Urteile zur sofortigen Lieferbarkeit von Waren (Online / Offline)

shop versand recht

In einem Onlineshop dürfen Waren nicht mit “Sofort lieferbar” beworben werden, wenn die Ware tatsächlich nicht zum Versand am nächsten Werktag bereitgehalten wird (LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2014, Az. 2 HK O 14/14).

Hinweis: Noch weiter geht eine Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt (siehe unten).

Sofortige Lieferbarkeit muss umgesetzt werden

Ein Unternehmen hatte Waren in seinem Onlineshop eingestellt und mit einer sofortigen Lieferbarkeit geworben. Käufer erhielten eine Bestellbestätigung, ebenso wurde der Kaufpreis belastet.

Ein bis zwei Tage später erhielten die Käufer eine Mitteilung, dass sich der Versand der Ware verzögern würde. Bei einem Artikel sei mit einer Nachlieferung der Ware in einer Woche zu rechnen, bei einem anderen Artikel wurde die Belieferung in fünf Tagen in Aussicht gestellt.

Fehlende sofortige Lieferbarkeit stellt Irreführung dar

Die Wettbewerbszentrale beanstandete dies als Irreführung, worauf das Unternehmen sich damit verteidigte, dass es keine Unregelmäßigkeiten bezüglich der Verfügbarkeit und Auslieferbarkeit dieser Produkte habe feststellen können. Im Rahmen des anschließenden Unterlassungsprozesses wies das LG Aschaffenburg darauf hin, dass ein Hinweis auf die sofortige Lieferbarkeit für Produkte, die tatsächlich nicht geliefert werden können, irreführend sei. Daraufhin erkannte das Unternehmen die Klageforderung in der mündlichen Verhandlung an.

Update vom 21.08.2021

Noch weiter geht eine Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt, wonach in Onlineshops beworbene Ware auch ohne expliziten Hinweis auf eine sofortige Lieferbarkeit jederzeit verfügbar und unverzüglich lieferbar sein muss. Kommt es zum Ausverkauf der Ware oder Lieferengpässen, muss der Shop sofort tätig werden und entweder sein Internetangebot entfernen oder aufklärende Hinweise bzw. Zusätze aufzunehmen. Andernfalls muss sich der Shop vorwerfen lassen, mit einem wettbewerbswidrigen Lockvogelangebot zu werben (LG Ingolstadt, Urteil vom 15.06.2021, Az. 1 HKO 701/20).

Update vom 08.01.2024

Wird in einem Flyer ein konkretes Produkt beworben, geht der Verkehr von sofortiger Lieferbarkeit aus. Auch einschränkende Hinweise beseitigen diese Erwartungshaltung nicht (LG Darmstadt, Urteil vom 20.10.2023, Az. 22 O 6/23).

Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein kostenloses Angebot für einen umfassenden Rechts-Check Ihres Shop.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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