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Abmahnung Rio 2 – Dschungelfieber | Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt für Twentieth Century Fox Abmahnungen wegen illegalem Filesharing des 3D-Trickfilms Rio 2 – Dschungelfieber in Tauschbörsen.

Abmahnung nach Download erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Unterlassung, Erstattung von Abmahnkosten und Schadensersatz

Für den illegalen Upload des animierten Familienfilms über die beiden Aras Blu und Jewel aus Brasilien fordert Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Darmstädter Landstraße 114, 60598 Frankfurt die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 815,00 EUR (Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 EUR sowie Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR)

Ob diese Ansprüche bestehen, muss in jedem Einzelfall überprüft werden. Speziell in dem Fall, dass der Anschlussinhaber den Download bzw. Upload nicht selbst begangen hat, lohnt sich ein genauer Check der Abmahnung.

Downloads von Familienangehörigen

Der BGH hat die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch das Morpheus-Urteil erheblich eingeschränkt. Erneut elternfreundlich entschied der BGH auch im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Die Entscheidung ist auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu anderen erwachsenen Familienangehörigen im Haushalt übertragbar.

Download durch Mitbewohner, Untermieter bzw. Anschlussinhaber

Wurde der Film Rio 2 – Dschungelfieber durch andere Haushaltsangehärige wie Untermieter oder Mitbewohner geladen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Schließlich sollte die Abmahnung auch bei einer Täterschaft im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten in Höhe von insgesamt 815,00 EUR sowie die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Handlungsempfehlung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch, z.B. über das nachfolgende Formular. Auf Wunsch können Sie die gesamte Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis bei uns in Auftrag geben.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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