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OLG Stuttgart: Irreführende Google-Treffer aus Metadaten

  • Aktualisiert: 27.11.2023
  • Kategorie: Werberecht
  • Lesezeit: 3 min

Erzeugt Google aus rechtlich zulässigen Metadaten einer Webseite irreführende organische Suchtreffer, haftet der Betreiber der Website hierfür und kann abgemahnt werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2023, Az. 2 W 30/23).

Title Tag als Abmahnrisiko

Eine Heilpraktikerin betrieb eine Internetseite, in deren Metadaten der Titel „… Systemischer Coach + Psychotherapeutin (HeilprG)“ hinterlegt war. Der Gerichtsbeschluss ist an dieser Stelle knapp gefasst. Gemeint ist aber wohl eine Einstellung der folgenden Art:

title tag website

Title Tag führt zu irreführendem Google-Treffer

Google nutzte das Title Tag, um organische Suchergebnisse zur Webseite der Heilpraktikerin zu erzeugen – ein grundsätzlich gewollter Ablauf. Dabei verwendete Google allerdings nicht das gesamte Title Tag, sondern zeigte eine veränderte Fassung ohne den Zusatz „(HeilprG)“ an. Der bei Google angezeigte Treffer lautete entsprechend

„ … Systematischer Coach + Psychotherapeutin …“

Diese Darstellung ist für Heilpraktiker unzulässig und irreführend im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Die Frage war, ob die Websitebetreiberin für die verkürzte Darstellung bei Google haften musste oder ob sie aufgrund des rechtlich zulässigen Title Tags im Quellcode ihrer Internetseite nicht belangt werden konnte.

OLG Stuttgart: Websitebetreiberin haftet für Google-Fehler

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zulasten der Websitebetreiberin. Aus Sicht des Gerichts habe die Websitebetreiber durch das Title Tag die Ursache für die nachfolgende verkürzte Darstellung durch Google gesetzt. Sie haben „ohne Weiteres damit rechnen [müssen], dass eine Suchmaschine den anzuzeigenden Treffer aus diesen Metadaten generieren und – schon aus Darstellungsgründen – nur in abgekürzter – irreführender – Form wiedergeben könnte.

Kommentar von Rechtsanwalt Plutte

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