Es ist rechtsmissbräuchlich, Firmen kommerziell auf DSGVO-Verstöße hinzuweisen, um bei Ablehnung persönliche DSGVO-Forderungen geltend zu machen (AG Mainz, Urteil vom 27.03.2025, Az. 88 C 200/24).
Ab Sommer 2025 müssen viele Internetseiten bzw. Teile davon barrierefrei sein. In diesen FAQ erklären wir, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für Ihre Internetseite gilt und wie man die neuen Pflichten umsetzt.
Ein Hostprovider muss nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auf der Social-Media-Plattform Facebook auch ohne weitere Hinweise sinngleiche Inhalte sperren.
Wer Spam Mails erhält, hat standardmäßig keinen Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz. Etwas anderes gilt, wenn Dritte durch den Versand die personenbezogenen Daten des Werbeempfängers erhalten (BGH, Urteil vom 28.01.2025, Az. VI ZR 109/23).