Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung des Films „Movie 43“ in Tauschbörsen.
Für die Constantin Film Verleih GmbH fordert Waldorf Frommer die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 EUR
Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. So wurde z.B. die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer Kinder durch die „Morpheus“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs stark eingedämmt. Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg bestehen aber selbst bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers Zweifel, ob die geforderten Rechtsanwaltskosten angemessen sind.
Handlungsempfehlung
- Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Rufen Sie nicht bei der gegnerischen Kanzlei an. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.
- Weitere Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.
Kostenlose Ersteinschätzung
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.