Gegen Wettbewerbsverstöße im Internet und anderen Telemedien kann nicht mehr bundesweit im Rahmen des „fliegenden Gerichtsstands“ vorgegangen werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2021, Az. I-20 W 11/21).
Die Mitgliedstaaten haben sich heute auf ein Verhandlungsmandat für überarbeitete Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste (e‑Datenschutz/ePrivacy) geeinigt.
Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf gelten die Grundsätze zum fliegenden Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Onlinebereich auch nach Änderung des UWG weiter (LG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2021, Az. 38 O 3/21).