Archiv des Monats: Oktober 2012
Abgemahnte Bilder müssen vom Server gelöscht werden
Laut OLG Karlsruhe reicht es nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht aus, nur Links auf die streitgegenständlichen Lichtbilder zu löschen, da diese weiterhin noch über Suchmaschinen oder die direkte Eingabe der URL erreichbar sind. Die betroffenen Bilder müssen vom Server gelöscht werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2012, Az. 6 U 58/11).