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Telekom

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Anwalt Internetrecht Mainz

LG Köln: Drosselung bei Festnetz-Flatrates unzulässig

Die Deutsche Telekom darf sich beim Abschluss von Verträgen über Internet-Flatrates im Festnetzbereich nicht vorbehalten, dass die Surfgeschwindigkeit ab Erreichen eines bestimmten Übertragungsvolumens reduziert wird (LG Köln, Urteil vom 30.10.2013, Az. 26 O 211/13).

Anwalt Internetrecht Mainz

Verbraucherzentrale NRW mahnt Drosselkom ab

Seit dem 02. Mai 2013 enthalten Internet-Flatrateverträge der Telekom Klauseln, nach der die Surfgeschwindigkeit bei Erreichung eines bestimmten Datenvolumens auf Schneckentempo ausgebremmst wird. Ein Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität?