Der Apotheker Hartmut Wagner und sein Rechtsanwalt Christoph Becker verfolgen die aktuellen Abmahnungen gegen Apotheker nicht weiter. Offen ist, wie es für die Betroffenen weitergeht.
Dieser Beitrag stellt den Letter of intent als ein Instrument zur Sicherung von Vertragsverhandlungen dar und gibt Tipps, worauf Unternehmen bei der Abfassung achten sollten.
Aktuell mahnt Rechtsanwalt Christoph Becker (Kanzlei Richtig. Recht.) hunderte Apotheken in ganz Deutschland für den in Schwäbisch Hall ansässigen Apotheker Hartmut Wagner ab. Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Abwahnwelle. Bitte unterstützen Sie uns durch Zusendung Ihrer Abmahnung.
Bei der Bewerbung von Angeboten über Online-Werbebanner müssen wesentliche Einschränkungen des Angebots bereits im Werbebanner aufgeführt werden. Andernfalls handelt es sich um eine abmahnbare Irreführung der Verbraucher (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2014, Az. I-20 U 175/13).
Kursunterlagen können als Sammelwerk urheberrechtlich geschützt sein, wenn gerade die Auswahl oder die Anordnung der Inhalte selbst eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2014, Az. 11 U 106/13).