BFSG-Quick-Check 1234 1. Betreiben Sie ein Kleinstunternehmen? Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.Kleinstunternehmen(erforderlich) Ja, ich betreibe ein Kleinstunternehmen. Nein, ich betreibe kein Kleinstunternehmen. ✓ErgebnisAls Kleinstunternehmen sind Sie voraussichtlich nicht vom BFSG betroffen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Hinweis: Dieser Quick-Check kann keine anwaltliche Prüfung Ihres Onlineangebots ersetzen. Nutzen Sie bei Zweifeln unsere kostenfreie Ersteinschätzung.2. Verkaufen Sie ausschließlich an Unternehmen (B2B) oder können auch Verbraucher Kunde werden? (B2C)Unternehmen-Verbraucher(erforderlich) B2B: Verkauf nur an Unternehmen B2C: Verkauf nur an Verbraucher B2C / B2B: Verkauf an Verbraucher und Unternehmer ✓ErgebnisAls reiner B2B-Anbieter sind Sie voraussichtlich nicht vom BFSG betroffen (§ 1 Abs. 1 BFSG). Hinweis: Dieser Quick-Check kann keine anwaltliche Prüfung Ihres Onlineangebots ersetzen. Nutzen Sie bei Zweifeln unsere kostenfreie Ersteinschätzung.3. Verkaufen Sie Waren oder Dienstleistungen direkt online über Ihre Internetseite?Waren-Dienstleistungen(erforderlich) Ja, ich verkaufe Waren oder Dienstleistungen direkt online über meine Internetseite. Nein, ich verkaufe keine Waren oder Dienstleistungen direkt online über meine Internetseite. ⚠ErgebnisVoraussichtlich gelten ab dem 28. Juni 2025 die gesetzlichen Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für Sie. Was sollten Sie jetzt tun? Sorgen Sie dafür, dass Ihre Webseite / Ihr Onlineshop bis zum Stichtag barrierefrei gestaltet sind. In unserem ausführlichen Beitrag zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erklären wir die neuen rechtlichen Pflichten. Dort erfahren Sie auch, wie Sie Ihre Webpräsenz technisch auf konkrete Mängel überprüfen können. Benötigen Sie rechtliche Beratung zum BFSG? Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Neuen BFSG-Quick-Check starten Hinweis: Dieser Quick-Check kann keine anwaltliche Prüfung Ihres Onlineangebots ersetzen.✓ErgebnisVoraussichtlich gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Sie nicht. Hinweis: Dieser Quick-Check kann keine anwaltliche Prüfung Ihres Onlineangebots ersetzen. Nutzen Sie bei Zweifeln unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Autor: Niklas Plutte Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!