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abmahnung irreführende werbung

Werbung „Rechnung mit ausgewiesener MwSt“ abmahnbar

Gegenüber Verbrauchern ist die Werbeaussage „Bei uns erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesenen 19% Mehrwertsteuer“ wettbewerbswidrig und abmahnbar (OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.09.2010, Az. 2 U 36/10).