Nach Auffassung des LG Stuttgart unterliegen Rechtsanwälte als Diensteanbieter i.S.v. § 5 TMG auf kanzlei-seiten.de der Impressumspflicht (LG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, Az. 11 O 72/14).
Impressums-Abmahnungen gegen Kollegen
Ein bis vor kurzem im Wettbewerbsrecht unbekannter Rechtsanwalt aus Kornwestheim hatte mehrere Anwälte mit ausgewiesener Spezialisierung im Internetrecht mit der Begründung abgemahnt, dass ihren Anwaltsprofilen auf verschiedenen Drittseiten ein ordnungsgemäßes Impressum fehle (z.B. auf McAdvo Deutschland, FORIS AnwaltsVerzeichnis, 132recht.net sowie XING).
Das Landgericht Stuttgart gab dem abmahnenden Rechtsanwalt nun in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Kollegen Alexander Bräuer recht. Im ausführlich begründeten, bislang nicht rechtskräftigen Urteil stufte das Gericht sein Anwaltsprofil im Anwaltssuchservice www.kanzlei-seiten.de als eigenständiges Telemedium ein, was eine Impressumspflicht nach § 5 TMG zur Folge hatte, der nicht ausreichend genügt worden war.
Was macht einen beruflichen Webauftritt impressumspflichtig?
Die Begründung des Gerichts, wonach es für die Einstufung als selbstständiges Diensteangebot ausreichend sei, dass der Rechtsanwalt auf kanzlei-seiten.de darüber bestimmen könne, ob und welche konkreten Inhalte auf der Plattform veröffentlicht werden, lässt befürchten, dass über die bekannten Social Media Kanäle hinaus bald weitere berufliche Webauftritte auf Drittseiten als impressumspflichtig angesehen werden, möglicherweise auch erst infolge künftiger Änderungen durch den Plattformbetreiber.
Zur Vermeidung von Missverständnissen: Dass es für die Einstufung eines Webauftritts als Telemedium entscheidend darauf ankommt, welcher Grad an Gestaltungsmöglichkeit für den Profilinhaber besteht, ist nichts Neues. Ob hier die Grenze zwischen eigenem Diensteangebot und reiner Information richtig gezogen wurde, ist allerdings zweifelhaft. Schließlich bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts Anlass für Impressumsabmahnungen in anderen Branchen sein wird.
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