Das OLG Hamm hat in einem Verfügungsrechtsstreit einer in Essen niedergelassenen Zahnärztin gegen das Unternehmen aus München, das das Ärztebewertungsportal www.jameda.de unterhält, entschieden (OLG Hamm, Urteil vom13.03.2018, Az. 26 U 4/18 OLG Hamm, rechtskräftig).
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