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Abmahnung Crisis Waldorf Frommer Twentieth Century Fox

  • Aktualisiert: 18.12.2018
  • Kategorie: Filesharing
  • Lesezeit: 2 min

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen illegalen Filesharings von Folgen der TV-Serie Crisis.

Abmahnung Waldorf Frommer

Für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH fordert Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von 519,50 EUR (Aufwendungsersatz und Schadensersatz)

Die Dateien tragen Bezeichnungen wie

Crisis – Staffel 1 – Folge 6 (TV-Folge lang)

Pro Folge des Verschwörungsthrillers fordert Waldorf Frommer Schadenersatz in Höhe von 350,00 EUR. Für den Unterlassungsanspruch setzt die Abmahnkanzlei in Übereinstimmung mit dem neuen § 97a Abs. 3 UrhG einen Gegenstandswert von 1.000,00 EUR an, was einen Gesamtgegenstandswert von 1.350,00 EUR ergibt, aus dem sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 EUR errechnen.

Falls Sie eine Abmahnung wegen einer Einzelfolge erhalten haben, aber der Dateitausch mehrerer Folgen in Betracht kommt, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden, sondern auf weitere heruntergeladene Folgen bzw. die gesamte Staffel 1 von „Crisis“ erweitert werden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden.

Weitere ausführliche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

Richtig reagieren auf eine Waldorf Frommer Abmahnung

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