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Abmahnung The Flash (TV-Serie) | Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken für Warner Bros. urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalen Filesharings von Folgen der amerikanischen Science-Fiction Serie The Flash. Hier erhalten Sie Tipps zur Verteidigung.

Abmahnung Waldorf Download

The Flash ist eine US-amerikansiche Science-Fiction Serie, die auf der Comicfigur The Flash basiert. Es handelt sich um Spin-Off der Serie Arrow. In Deutschland wird die Serie seit dem 29.01.2015 bei ProSieben Fun ausgestrahlt.

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH fordern Waldorf Frommer Rechtsanwälte die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz

Die Höhe der Zahlungsforderung hängt davon ab, wie viele Folgen abgemahnt werden. Für drei Folgen berechnet Waldorf Frommer beispielsweise in einer uns vorliegenden Abmahnung 1.090 €.

Wer haftet bei einer The Flash Abmahnung?

Ob der abgemahnte Anschlussinhaber haften muss, lässt sich nicht pauschal beantworten, es bedarf immer einer Prüfung des Einzelfalls. Insbesondere wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat, bestehen aber gute Verteidigungsaussichten.

So kann die Verantwortlichkeit von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen bzw. volljährigen Kinder entfallen. Für andere volljährige Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber ebenfalls nicht verdachtsunabhängig. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Mitbewohner oder Untermieter haften. In mehreren aktuellen Prozessen mussten Hotelbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen nicht für Downloads ihrer Gäste haften.

Und selbst bei einer Täterschaft des Anschlussinhabers sollte die Abmahnung im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen sowie die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Download von mehreren Folgen birgt Risiko von Folgeabmahnungen

Falls Sie eine Abmahnung wegen einer Einzelfolge erhalten haben, über den Anschluss aber mehrere Folgen der Serie The Flash geladen wurden, sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden, ohne sie auf weitere heruntergeladene Folgen bzw. die gesamte betroffene Staffel von The Flash zu erweitern, um der Gefahr von Folgeabmahnungen entgegenzuwirken.

Handlungsempfehlung bei The Flash Abmahnung

  1. Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie The Flash heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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