Für einen via Filesharing verbreiteten Pornofilm beträgt der Schadenersatzanspruch 100,00 €. Anwaltskosten sind nicht zu erstatten, wenn der Unterlassungsanspruch nicht ebenfalls gerichtlich durchgesetzt wird (AG Hamburg, Urteil vom 20.12.2013, Az. 36a C 134/13).
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