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Jack Daniel’s Markenabmahnung | Boehmert & Boehmert

anwalt markenrecht

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Boehmert & Boehmert aus Bremen im Namen der Jack Daniel’s Properties Inc. wegen Verletzung mehrerer Gemeinschaftsmarken vor. Gegenstand ist der Handel von Piraterieware, hier bei eBay.

Verletzung von Jack Daniel’s Marken durch Piraterieware

Jack Daniel’s gehören mehrere europäische Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken. In der uns vorliegenden Abmahnung wurden nicht-autorisierte Geldbörsen mit geschützten Motiven und dem Schriftzug Jack Daniel’s bei eBay angeboten, obwohl die Waren nicht aus der Herstellung der Jack Daniel’s Properties Inc. bzw. ihrer Lizenznehmer stammten.

Das stellt natürlich eine Markenverletzung dar, weshalb Boehmert & Boehmert den Händler zur Abgabe einer strafbewehrten UnterlassungserklärungAuskunft über das bisherige Handelsvolumen und Vernichtung der Piraterieware aufforderte.

Lohnt sich eine anwaltliche Überprüfung der Abmahnung?

Obwohl die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zumindest im uns vorliegenden Fall fair formuliert war, sollten Betroffene sich fachkundig beraten und ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben lassen. Rechtliche Begleitung empfiehlt sich speziell bei der Auskunftserteilung, da Jack Daniel’s auf Grundlage der Auskünfte Schadensersatz vom Händler fordern, darüber hinaus mit hoher Wahrscheinlichkeit aber auch gewerbliche Zulieferer und Abnehmer des Abgemahnten selbstständig in Anspruch nehmen wird. Hier drohen dem abgemahnten Händler über die Abmahnung hinaus Regressforderungen seiner Abnehmer.

Weiterhin sollte der von Boehmert & Boehmert angesetzte Gegenstandswert auf Angemessenheit überprüft werden. Schließlich gilt es zu prüfen, ob statt der geforderten Vernichtung sowie dem Rückruf der Ware mildere Alternativen zur Verfügung stehen, die zumindest eine teilweise wirtschaftliche Verwertung der Ware ermöglichen.

Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung von Boehmert & Boehmert erhalten? Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung in Anspruch.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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