Suche Kostenlose Ersteinschätzung

Abmahnung The Big Bang Theory durch Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing Anwalt

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag von Warner Bros. urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalen Filesharings von Folgen der amerikanischen TV-Serie The Big Bang Theory ab.

Abmahnung Big Bang Theory

Filesharing von Free TV-Serien ist verboten

Beim Download von TV-Serien in Tauschbörsen (z.B. BitTorrent, μTorrent – aber auch Popcorn Time) werden heruntergeladene Dateibruchstücke der Serienfolgen weiteren Nutzern des Netzwerks zur Verfügung gestellt. Warner Bros. ist mit dieser Verbreitung nicht einverstanden und fordert über Waldorf Frommer die

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, dessen Höhe von der Anzahl der abgemahnten TV-Folgen abhängt (siehe unten)

Hinweis: Es kommt nicht darauf an, ob die Serie bereits im Free TV gelaufen ist. Warner Bros. darf den Verbreitungskanal der TV Serie bestimmen bzw. wie hier untersagen, dass The Big Bang Theory über das Internet in Filesharing-Netzwerken getauscht wird.

Abmahnkosten abhängig von Zahl getauschter Serienfolgen

Die von Waldorf Frommer geforderten Abmahnkosten setzen sich aus Schadensersatz und Anwaltsgebühren (“Aufwendungsersatz”) sowie der Anzahl getauschter Folgen der TV-Serie zusammen. Bei einer einzelnen Folge von The Big Bang Theory berechnet die Abmahnkanzlei beispielsweise 469,50 EUR. Zwei Folgen werden mit 815,00 EUR bepreist, drei Folgen kosten bereits 965,00 EUR.

Wichtig: Sofern in der Ihnen vorliegenden Abmahnung nur einzelne Folgen der TV Serie abgemahnt wurde, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterzeichnet, sondern ggf. auf weitere Folgen oder sogar die gesamte Staffel von The Big Bang Theory erweitert werden, um Folgeabmahnungen zu vermeiden.

Ich habe eine Abmahnung erhalten – was soll ich tun?

Ob und ggf. in welcher Höhe die erhobenen Ansprüche bestehen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Insbesondere falls Sie Anschlussinhaber sind und die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben, lohnt sich eine genaue Prüfung der Abmahnung.

Tipp: Eltern haften oft nicht für Downloads ihrer Kinder

Die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder wurde bereits 2012 durch das Morpheus-Urteil des Bundesgerichtshofs erheblich eingeschränkt. 2014 lockerte der BGH nun die Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen noch weitergehender. Die Entscheidung gilt auch für andere erwachsene Familienangehörige wie Ehegatten oder Lebenspartner.

Haftung für sonstige Dritte sowie bei eigener Täterschaft

Wurde die Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehärige wie Untermieter oder Mitbewohner begangen, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie ggf. die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Weitere ausführliche Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.

3. Kostenfreie Ersteinschätzung zur The Big Bang Theory Abmahnung

  1. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie The Big Bang Theory heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
  2. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung. Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Erweiterung der Unterlassungserklärung auf bislang nicht abgemahnte, aber heruntergeladene Folgen von The Big Bang Theory sinnvoll ist.

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

  1. Bei Waldorf Frommer sollte man aufpassen. Die Herrschaften in München nutzen gerne mal Auskunftsbeschlüsse für IPs,die zum Zeitpunkt der Beantragung noch gar nicht geloggt wurden. Zeigt aber auch,wie “gut” die Provider die Anfragen “gegenchecken”.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Kanzlei Plutte Menü
Kostenlose Ersteinschätzung

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von VG Wort zu laden.

Inhalt laden