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Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Bei uns finden Sie über 1.000 Beiträge zum Onlinerecht. Tipp: Sie können auch nach gerichtlichen Aktenzeichen suchen, z.B. 15 O 15/24.

boykottaufruf

OLG Dresden: Boykott-Aufruf gegen „AfD-Friseur“ zulässig

Das Oberlandesgericht Dresden hat einen im Wahlkampf verbreiteten Boykott-Aufruf gegen einen Friseur, der Mitglied der Partei Alternative für Deutschland ist, als zulässig angesehen (OLG Dresden, Urteil vom 05.05.2015, Az. 4 U 1676/14).

Foto Abmahnung Schadensersatz

Werbekatalog: Verwendung von Standbild auf Fernseher

In einem Werbekatalog kann die Verwendung von Standbildern zur Bewerbung eines Fernsehgeräts das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten verletzen (OLG Köln, Urteil vom 05.11.2013, Az. 15 U 44/13).

bverfg entscheidungen

BVerfG: Veröffentlichung eines nicht-anonymisierten Urteils

Eine berufsgerichtliche Entscheidung, mit der besonders schwerwiegende berufsrechtliche Verfehlungen sanktioniert werden, darf auf entsprechender gesetzlicher Grundlage kraft richterlicher Anordnung auch nichtanonymisiert im Ärzteblatt veröffentlicht werden.

video recht

LG Berlin – Technoviking schöpft Gewinne ab

Ein als „Technoviking“ bekannt gewordener Mann hat vor dem Landgericht Berlin Gewinne abschöpfen lassen, die aus der Verwertung eines ihn zeigenden Videos der Fuckparade stammen (LG Berlin, Urteil vom 30.05.13, Az. 27 O 632/12).

Anwalt Internetrecht Mainz

Mailaccount von ehem. Mitarbeiter nicht ungefragt löschen

Unternehmen machen sich dem Grunde nach schadenersatzpflichtig, wenn sie den E-Mail Account eines ehemaligen Mitarbeiters ungefragt löschen (OLG Dresden, Beschluss vom 05.09.2012, Az. 4 W 961/12).

aeusserungsrecht anwalt

BVerfG: Bezeichnung Dritter als „rechtsradikal“ ist Werturteil

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2012, Az. 1 BvR 2979/10 entschieden, dass die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ein Werturteil darstellt, dass unter die Meinungsfreiheit fällt (Pressemitteilung Nr. 77/2012 vom 13. November 2012). Bedeutet dies, dass man andere jetzt als Rechtsradikale oder Rechtsextreme bezeichnen darf?