AG Köln: Schadensersatz für AGB-Übernahme
Werden anwaltlich erstellte Allgemeine Geschäftsbedingungen ohne Erlaubnis von Dritten übernommen, kann der erstellende Anwalt Anspruch auf Schadensersatz haben. Die zu zahlenden Lizenzgebühr richtet sich nach den konkreten AGB-Preisen abzüglich eines Abschlags (AG Köln, Urteil vom 08.08.2013, Az. 137 C 568/12).