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Haftung von Geschäftsinhaber für Filesharing über offenes WLAN

Abmahnung Filesharing Anwalt

Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich. Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beendenoder ihnen vorzubeugen (EuGH, Urteil vom 15. September 2016 – C 484/14 (McFadden ./. Sony).

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