Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken im Auftrag der Universum Film GmbH Abmahnungen wegen illegalen Filesharings des Films “Killing them softly” in Internet-Tauschbörsen.
Für die Universum Film GmbH, Neumarkter Str. 28, 81673 München fordert Waldorf Frommer die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 EUR
Nachdem Anfang Oktober 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, hat Waldorf Frommer jetzt die Textbausteine seiner Abmahnungen umgestellt. Das erklärte Ziel des Gesetzes, die Kosten von Filesharingabmahnungen erheblich zu senken, wird dabei leider verfehlt.
Zwar legt Waldorf Frommer für den Gegenstandswert der Unterlassung nun die in § 97a Abs. 3 UrhG geforderten 1.000,00 EUR an. Gleichzeitig addiert die Kanzlei neuerdings aber den Schadenersatzanspruch von 600,00 EUR hinzu, was dazu führt, dass Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gesamtgegenstandswert von 1.600,00 EUR gefordert wird (= 215,00 EUR).
Die zweite wesentliche Neuerung besteht in der Höhe des Schadenersatzanspruches. Wurden vor der Gesetzesänderung bei einem Film noch standardmäßig zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 450,00 EUR aufgefordert, erhöht Waldorf Frommer diese Forderung nun ohne jede Begründung auf 600,00 EUR. Faktisch führt dies dazu, dass sich die Gesamtkosten der Abmahnung von 1.028,00 EUR auf 815,00 EUR senken, was einer Reduzierung von gerade einmal 213,00 EUR entspricht.
Haftung
Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. So kann die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch die Grundsätze der “Morpheus”-Entscheidung des Bundesgerichtshofs entfallen. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Ehegatten, Mitbewohner oder erwachsene Kinder haften. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen und die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.
Handlungsempfehlung
- Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie die Datei heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen für einen Zeitraum von 30 Jahren Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Nehmen Sie meine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum außergerichtlichen Pauschalpreis beauftragen.
- Weitere Informationen rund um Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon.
Kostenlose Ersteinschätzung
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.