Computer Bild durfte Beitrag mit Jan Böhmermann bebildern
Die Zeitschrift Computer Bild durfte einen Text über DVB-T2-Receiver in HD Qualität mit einem Foto von Jan Böhmermann bebildern, obwohl dieser der Verwendung nicht zugestimmt hatte (OLG Köln, Urteil vom 21.02.2019, Az. 15 U 46/18). Anders als noch das Landgericht wies es eine Klage des Fernsehmoderators ab.