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OLG Köln: Bezahltes Whitelisting bei Adblock Plus rechtswidrig

anwalt wettbewerbsrecht

Im Streit um die Zulässigkeit des Internet-Werbeblockers „Adblock Plus“ hat die Axel Springer AG einen Teilerfolg gegen den Kölner Anbieter der Software, die Eyeo GmbH, erreicht. Mit Urteil vom heutigen Tag hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln das klageabweisende Urteil des Landgerichts Köln teilweise zu Gunsten der Klägerin abgeändert.

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