Ab dem 1. Januar 2015 müssen Unternehmen, die innerhalb der EU elektronische Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen sowie Rundfunk und Fernsehdienstleistungen an Verbraucher erbringen, die Umsatzsteuer des jeweiligen Mitgliedstaates des Endverbrauchers angeben und auch dort abführen.
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