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Digitaler Nachlass: 20 Antworten zum persönlichen Error 404

facebook legacy contact

Was passiert mit meiner digitalen Persönlichkeit, wenn ich tot bin? Wer hat Zugriff auf meine Benutzerkonten, Profile und Websites. Nach Google hat jetzt auch Facebook reagiert und eine “Legacy Contact” Funktion vorgestellt, mit der Nutzer eine Art digitalen Erben für ihren Social Media Account bestimmen können.

Blogstöckchen-Interview zu Tod und Internet

Thomas Schwenke hat mich in einem Interview mit einem Stöckchen beworfen, das mich zwar nicht umgebracht, aber dazu veranlasst hat, über meinen digitalen Nachlass nachzudenken. Wie es die Blogstöckchen-Regeln vorsehen, beantworte ich nachfolgend 20 Fragen und werfe das Stöckchen dann an zwei Personen weiter. Initiiert wurde die Idee von Jörg Eisfeld-Reschke vom Institut für Kommunikation in Sozialen Medien. Praktische Tipps zum digitalen Nachlass finden Sie in diesem Artikel von datenschutzbeauftragter-info.de.

1. Hast Du schon mal auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken öffentlich den Tod von Prominenten betrauert? In welcher Weise?

Mit Trauer im Internet halte ich mich zurück. Nur beim Tod von Michael Jackson habe ich bei Facebook damals ein Video von Man in the Mirror gepostet. Michael Jackson war der musikalische Held meiner Kindheit. Als die Nachricht seines Todes durch die Medien ging, war ich ehrlich bestürzt. Das Posten des Videos war ein Ausdruck von Trauer.

2. Hast Du schon mal auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken den Tod von Freunden, Haustieren oder Familienmitgliedern betrauert? In welcher Weise?

Nein.

3. Wann warst Du das letzte Mal auf einem Friedhof?

Im Winter 2012 habe ich meine Frau zur Beerdigung ihrer Großmutter begleitet.

4. Wann hast Du das letzte Mal ein Social Media-Profil einer verstorbenen Person aufgerufen?

Ich habe eben erstmals bewusst bei Facebook nach derartigen Profilen gesucht, um mich zu informieren. Interessanterweise konnte ich den Account des verstorbenen FAZ-Mitherausgebers Frank Schirrmacher nicht finden. Bei Eingabe seines Namens wurde eine allgemeine Übersichtsseite mit Infos und Bildern zu seiner Person angezeigt. Die Daten stammen anscheinend von Wikipedia. Bei Dirk Bach war es genauso. Michael Jacksons Facebook-Profil wurde hingegen normal angezeigt, übrigens mit über 80 Millionen Likes.

5. Sollten Beerdigungen/Trauerfeiern auf Video aufgezeichnet und bei Youtube hochgeladen werden? Warum (nicht)?

Eine merkwürdige Vorstellung, damit kann ich nichts anfangen. Ich wäre als Teilnehmer wahrscheinlich gehemmt, offen zu trauern.

6. Wie viele Profile in sozialen Medien & Netzwerken existieren von Dir?

Sehr viele. Wie viele genau, kann ich nicht sagen. Gerade gestern kamen wir im Gespräch mit Freunden auf StudiVZ zu sprechen, eine Social Media Plattform, die es erstaunlicherweise immer noch gibt, sogar im alten Design. Dort lagert ebenso ein Uralt-Account von mir wie z.B. bei WoW ;)

7. Wie viele Fotos hast Du selbst im Netz veröffentlicht?

Ebenfalls sehr viele. Früher waren eine Reihe kritischer Bilder dabei, vor allem aus der Abizeit… Damals fanden wir es noch lustig, unvorteilhafte Fotos vom Feiern ins Netz zu stellen. Heute achte ich darauf, welche Bilder von mir ins Internet gelangen. In Einzelfällen habe ich auch schon darum gebeten, Bilder zu löschen.

8. Wie viele Videos hast Du selbst im Netz veröffentlicht?

Nur einige kurze Handy-Videos wie dieses. Leider. Ich hoffe, in der Kanzlei künftig mehr Zeit für Videos zu rechtlichen Themen zu haben.

9. Würden Deine Familie in Deinem digitalen Nachlass “Überraschungen” finden?

Nein, ich bin ein sehr offener Mensch.

10. Benutzt Du Apps oder Verknüpfungen, mit denen Du einige Deiner Tweets oder Facebook-Posts automatisch veröffentlicht werden?

Genau eine: Wenn ein neuer Blogbeitrag erscheint, dann wird der Link automatisch auf XING gepostet. Aber dazu muss ich bloggen, und das wird dann ja nach meinem Ableben auch nicht mehr passieren. Jedenfalls nach Allem, was ich bis jetzt über den Tod weiß. ;-)

11. Nutzt Du einen Passwort-Manager?

Nein, bislang nicht. Als Erstmaßnahme zur Regelung meines digitalen Nachlasses werde ich mir aber einen zulegen.

12. Wie viele Menschen wären (wenn sie wollten) in der Lage auf Dein E-Mailpostfach zuzugreifen?

Ich habe mehrere E-Mailpostfächer bei verschiedenen Anbietern. Auf die wichtigsten beiden Konten hätte allerdings eine Person Zugriff.

13. Würden andere Menschen im Fall der Fälle in der Lage Zugriff auf Deine Passwörter zu erhalten?

Mmh, das wäre aktuell tatsächlich schwierig. Wie gesagt, ich brauche einen Passwort-Manager.

14. Weiß Deine Familie, dass sie als Hinterbliebene ggf. rechtlich verantwortlich für Deine Online-Inhalte werden?

“Ha, super. Tolles Erbe” war die Reaktion meiner Frau. Also nein, sie wusste es nicht.

15. Sollen alle von Dir im Netz verfassten Inhalte (Fotos, Texte, Videos…) verschwinden? Warum (nicht)?

Bei meinen privaten Profilen ist es mir egal, was mit ihnen passiert. Anders bei den geschäftlichen Webauftritten: Ratsuchende werden unsere Artikel ja weiter im Netz finden und Anfragen stellen. Ich fände es schön, wenn eine andere Kanzlei davon profitieren könnte.

16. Hast Du ein Testament verfasst?

Nein, bei mir würde aktuell also die gesetzliche Erbfolge eingreifen (was kein Drama wäre). Wie Thomas Schwenke schon richtig geantwortet hat, sollte ich mich aber um eine Patientenverfügung kümmern.

17. Hast Du Deinen digitalen Nachlass im Testament geregelt?

Nein.

18. Nutzt du einen Anbieter, um deinen digitalen Nachlass zu regeln? Warum (nicht)?

Nein.

19. Ist dieses Blogstöckchen der erste Anlass, Dir Gedanken um den Digitalen Nachlass zu machen?

Ja, ist es tatsächlich. In Bezug auf meine eigene Person habe ich mich bisher fast gar nicht mit dem Tod auseinandergesetzt. Nicht aus Angst, sondern weil ich mich nicht so wichtig nehme. Die Welt wird sich weiter drehen, auch wenn ich nicht mehr da bin. Eigentlich ist das natürlich unverschämt ;)

20. Wer sollte sich als nächstes Gedanken um den Digitalen Nachlass machen? (Bitte Personen markieren oder anderweitig informieren)

Ich nominiere Felix Beilharz (Twitter: @beilharz) und meinen Mainzer Kollegen Karsten Gulden (Twitter: @gulden_talcc).

Autor: Niklas Plutte

Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Mainz. Folgen Sie ihm bei Twitter, Facebook und LinkedIn!

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