LG München: Keine zwingende Anhörung vor Facebook-Kontosperre
Das Landgericht München hat die Klage eines ehemaligen Nutzers gegen Facebook abgewiesen. Der Kläger hatte auf Wiederherstellung seines Nutzerkontos und Schadenersatz geklagt, nachdem die Beklagte am 10.12.2018 sein Konto ohne seine vorherige Anhörung gesperrt hatte (LG München, Urteil vom 31.01.2022, Az. 42 O 4307/19).