Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt für die reFX Audio Software Inc. das illegale Anbieten der Musiksoftware Nexus 2 in Tauschbörsen ab. Es handelt sich um eine ausgesprochen teure P2P-Massenabmahnung.
Unterlassung, Anwaltskosten und Schadensersatz
Gefordert wird von WeSaveYourCopyrights die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 3.000,00 EUR.
Bei dem Programm Nexus 2 handelt es sich um eine professionelle Musikbearbeitungssoftware. Die Software kann gemeinsam mit Erweiterungen (sog. “Extensions”) als gepacktes Dateiarchiv in Tauschbörsen heruntergeladen werden.
Da sich Nexus 2 grundsätzlich an professionelle Abnehmer richtet, zieht WeSaveYourCopyrights den Schluss, die Software sei nur gewerblich nutzbar. Diese Argumentation ist dem Gebühren- und Schadenersatzinteresse der Abmahner zuträglich, aber angreifbar, was vor allem auf die geforderte sehr hohe Vergleichssumme Auswirkungen haben dürfte.
Weitere ausführliche Informationen zu Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie im Filesharing Abmahnung Lexikon.
Abmahnung Filesharing – was tun?
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie Nexus 2 heruntergeladen haben. Unter Umständen führt dies zu einem Schuldeingeständnis. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Nehmen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung in Anspruch. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.