Waldorf Frommer verschickt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnungen wegen illegalem Filesharing der Filme „Nymphomaniac I und II“ in Online-Tauschbörsen.
Für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft fordert Waldorf Frommer die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von 815,00 EUR bzw. 1.481,30 EUR
Die Höhe der Zahlungsforderung hängt davon ab, ob dem Abgemahnten das unerlaubte Angebot von einem oder beiden Nymphomaniac-Filmen vorgeworfen wird. Die Summe setzt sich zusammen aus Schadenersatzansprüchen und Rechtsanwaltskosten.
Muss ich zahlen?
Ob und ggf. in welcher Höhe die erhobenen Ansprüche bestehen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Insbesondere falls Sie Anschlussinhaber sind, die Nymphomaniac-Filme aber nicht heruntergeladen haben, lohnt sich eine genaue Prüfung der Abmahnung.
Störerhaftung – Hafte ich für Downloads von Familienangehörigen?
Bereits Ende 2012 hat der Bundesgerichtshof die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch das Morpheus-Urteil erheblich eingeschränkt. Erneut elternfreundlich entschied der BGH nun am 08.01.2014 im Bearshare-Urteil über die Haftung von Eltern für das Verhalten erwachsener Kinder in Tauschbörsen. Die Entscheidung dürfte auf das Verhältnis des Anschlussinhabers zu seinem Ehegatten bzw. Lebenspartnern übertragbar sein.
Störerhaftung für sonstige Dritte | Was ist bei eigener Täterschaft?
Wurden die Filme durch andere Haushaltsangehärige wie Untermieter oder Mitbewohner geshared, haftet der Anschlussinhaber unter Umständen ebenfalls nicht. Schließlich sollte die Abmahnung auch bei einer Täterschaft im Hinblick auf die Angemessenheit der geforderten Kosten sowie ggf. die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.
Weitere Informationen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen finden Sie in unserem Filesharing Abmahnung Lexikon.
Richtig reagieren auf eine Filesharing Abmahnung
- Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung – auch dann nicht, wenn Sie Nymphomaniac heruntergeladen haben. Bei Verstößen gegen die Erklärung drohen lebenslang Vertragsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
- Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Auf Wunsch können Sie die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung zum Pauschalpreis beauftragen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns das Abmahnschreiben sowie auf Wunsch eine Vollmacht vorab als Scan zusenden. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung.