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Abmahnung Rasch | Hell: The Sequel – Bad Meets Evil

  • Aktualisiert: 16.03.2019
  • Kategorie: Filesharing
  • Lesezeit: 2 min

Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg verschicken im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen wegen illegalen Filesharings des Musikalbums „Hell: The Sequel“ von „Bad Meets Evil“ in Tauschbörsen.

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Für die Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin fordern Rasch Rechtsanwälte die

Ob und ggf. in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. So kann die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder durch die Grundsätze der “Morpheus”-Entscheidung des Bundesgerichtshofs entfallen. Unter Umständen muss der Anschlussinhaber auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Ehegatten, Mitbewohner oder erwachsene Kinder haften. Und selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen und die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

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