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Archive: Februar 2020

chitos abmahnung

Cheetos Abmahnungen durch Inhaber der Marke „Chitos“

Die Internetsnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG aus Köln lässt Händler, die den bekannten US-Snack „Cheetos“ in Deutschland anbieten, wegen Verletzung der deutschen Wortmarke „Chitos“ abmahnen.

Amazon Bewertungen Anwalt

BGH zur Haftung für Kundenbewertungen bei Amazon

Den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts trifft für Bewertungen des Produkts durch Kunden grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung (BGH, Urteil vom 20.02.2020, Az. I ZR 193/18).

art. 246a egbgb wesentliche eigeschaften

Checkout-Seite: Angabe der wesentliche Eigenschaften ist Pflicht

Onlineshops müssen auf der Checkout-Seite alle wesentlichen Eigenschaften bestellter Waren bzw. Dienstleistungen aufführen. Links auf die Produktdetailseiten reichen nicht aus. Wir erklären, was Onlineshops tun müssen.