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Disclaimer

Bei uns finden Sie über 1.000 Beiträge zum Onlinerecht. Tipp: Sie können auch nach gerichtlichen Aktenzeichen suchen, z.B. 15 O 15/24.

disclaimer rechtliche wirksamkeit

LG Arnsberg: Abmahnbarer Disclaimer in Onlineshop

Immer noch verwenden viele Shopbetreiber Disclaimer in ihren Shops. Wir raten davon seit langem ab, da derartige Disclaimer im besten Fall wirkungslos sind, teilweise aber sogar zu Abmahnungen führen können, wie ein vor dem Landgericht Arnsberg verhandelter Fall zeigt (LG Arnsberg, Urteil vom 03.09.2015, Az. I-8 O 63/15).

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Unterlassungserklärung ohne Disclaimer kein Anerkenntnis

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung stellt auch ohne Disclaimer weder ein Anerkenntnis des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs noch der Abmahnkosten dar (BGH, Urteil vom 24.09.2013, Az. I ZR 219/12 – Medizinische Fußpflege).

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OLG Hamburg: Populärer Disclaimer ist abmahnbar

Ein in zahlreichen Onlineshops und geschäftlich betriebenen Websites verwendeter Disclaimer zur fehlenden Haftung für Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte wurde vom Oberlandesgericht Hamburg für wettbewerbswidrig erklärt (OLG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2012, Az. 5 W 118/12).

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Disclaimer: „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“. Dieser Satz findet sich immer noch auf vielen Webseiten. Doch was ist dran an der Anti-Abmahnklausel? Wirksamer Schutz vor Abmahnungen, nutzloser Disclaimer oder gar eigenes Abmahnrisiko?